Keine Ausnahme – auch nicht für Nicht-Christen und Atheisten
Wenn Muslime in der heißesten Zeit des Jahres tagsüber die Nahrungsaufnahme verweigern und während des Ramadan in der Öffentlichkeit auch nichts trinken wollen, oder Christen sich nach einem exzessiv gefeierten Karneval plötzlich kein Feierabend-Bierchen mehr leisten und nicht nur am Freitag in der Fastenzeit auf Fleisch verzichten, dann ist das für die meisten in unserer Gesellschaft irgendetwas zwischen vollkommen egal und anachronistischer Blödsinn – in jedem Fall aber: Privatsache!
Die Religionsfreiheit gestattet jedem sich selbst zu beschränken – und als „Heilfasten“ (inzwischen gibt es sogar „Medienfasten“) kann man auch ganz ohne religiösen Hintergrund Enthaltsamkeit üben.
Pünktlich zu Ostern wird aber das gute Drittel derer, die keiner der großen christlichen Konfessionen angehören, mit österlichem Brauchtum konfrontiert – fernab vom eher weltlichen Schoko-Osterhasen.
Tanzverbot von Gründonnerstag bis Ostersonntag
Ab 5 Uhr in den frühen Morgenstunden des Donnerstags vor Ostern, bis Ostersonntag (konkret Mitternacht 24:00 an Karsamstag), gilt das „Tanzverbot“ – Karfreitag sind zudem auch Sportveranstaltungen gesetzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen schreitet das Ordnungsamt ein, und das kann empfindliche Geldbußen verhängen. Discotheken, die in den kommenden Nächten Tische auf der Tanzfläche postieren, machen das also nicht um den österlichen Absatz von Eierlikör an den Theken zu fördern.
Die gute Nachricht: für Ostersonntag und Ostermontag gibt es keine Tanz- und Sportverbote!
FDP-Jugend nimmt öffentlich Stellung
Mit Blick auf die nahenden Osterfeiertage wiederholen die Jungen Liberalen Osnabrück Stadt ihre Kritik am österlichen Tanzverbot.
Der Kreisvorsitzende der Jungen Liberalen, Eduard Mackert: „Das Anliegen der Christen, einen ihrer höchsten Feiertage angemessen begehen zu können, ist gerechtfertigt. Aber ebenso sollte auch ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland, die keiner Konfession angehört, die Möglichkeit für eine freie und offene Tagesgestaltung erhalten. Die Ausübung individueller Glaubensansichten einer Religionsgemeinschaft darf nicht dazu führen, dass Andersdenkende in ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Freiheit eingeschränkt werden.“
Mackert weiter: „In einem Staat, der „Heimstatt aller Bürger“ sein soll, muss die Entscheidung über die Ausgestaltung der „Stillen Tage“ beim einzelnen Bürger liegen. Dies ist mit einem allgemeinen Tanzverbot an religiösen Feiertagen unvereinbar. Jeder Clubbetreiber, der gegen das Tanzverbot verstößt, riskiert seine Konzession. Dabei ist dieses Verbot schon lange nicht mehr zeitgemäß. Für die Jungen Liberalen gibt es keinen Anlass, jegliche Tanzveranstaltung zu untersagen. Die Entscheidung daran teilzunehmen sollte jeder individuell für sich treffen.“
Die Jungen Liberalen sähen es als „zeitgemäß“ an, so Eduard Mackert, wenn das Ordnungsamt das Tanzverbot nicht kontrollieren würde. Folgerichtig rufen sie das Ordnungsamt dazu auf, von einer Kontrolle während der Feiertage abzusehen.
HP
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