„Grundsteuererklärung“ – für viele Eigenheim- und Wohnungsbesitzer ist das sicher das persönliche Unwort des Jahres. Und auch in zahlreichen Bundesministerien wird man die Gesetzesvorlage inzwischen verfluchen, die derzeit so viel Ärger und vor allem Arbeit macht.
Auch die Stadt Osnabrück ist zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen verpflichtet und wird die gesetzte Frist tatsächlich einhalten können.
Weniger als zwei Wochen vor Fristende haben bundesweit erst 57,4 Prozent der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung eingereicht. Das Bundesfinanzministerium und andere staatliche Stellen gehören selbst nicht zu denen, die sich an die Fristen halten.
Ganz anders die Stadtverwaltung Osnabrück, die auf Nachfrage unserer Redaktion verkünden kann, ihre „Hausaufgaben“ gemacht zu haben – dazu unten mehr.
Nach Recherchen des Spiegel werden es die Bundesbehörden nicht schaffen, die Ende Januar auslaufende Frist einzuhalten. Für sich selbst nimmt die Regierung in Anspruch, erst im September die notwendigen Daten zu übermitteln.
Ursprünglich, so die wohl deutlich zu optimistische Planung der Regierung – die nun so spektakulär an der selbstgestellten Aufgabe scheitert –, hätten die Erklärungen bereits im Oktober des vergangenen Jahres abgegeben werden müssen.
Städte und Kommunen sind ebenfalls zur Abgabe verpflichtet
Manch einen Bürger mag es verwundern: Tatsächlich muss nicht nur der mit dieser Aufgabe überforderte Behördenapparat der Bundesregierung eine aktuelle Grundsteuererklärung abgeben, sondern auch die Städte und Gemeinden.
Das verwundert deshalb, weil die Grundsteuer für die Gemeinden neben der Gewerbesteuer die wichtigste Steuer darstellt.
Zum Glück müssen allerdings nicht die gesamten Straßen- und auch nicht die Grundstücke mit öffentlichen Grünflächen neu erfasst und berechnet werden. „Die tauchen in den Erfassungen des Finanzamtes nicht auf, sodass dort keine Erhebung erfolgt“, erläutert auf Anfrage unserer Redaktion Gerhard Meyering vom Presseamt der Stadt Osnabrück.
Schulen und Kitas nicht – aber das Rathaus wegen der Gastronomie im Keller
Städtische Grundstücke, die ausschließlich für öffentliche Zwecke genutzt werden – zum Beispiel Schulen oder städtische Kitas, Museen oder reine Verwaltungsgebäude-, sind ebenfalls von der Grundsteuer befreit, sodass dafür keine Meldung abgegeben werden muss. Von diesen Grundstückseinheiten, teilweise verteilt auf mehrere Grundstücke, gibt es nach Angaben der Verwaltung 134 Vorgänge.
„Für alle anderen Grundstücke wie gemischte Nutzung mit Läden oder Gaststätten wie etwa das Rathaus, die Stadtbibliothek oder die Markthäuser, landwirtschaftlich genutzte Flächen oder andere Nutzungen gibt es eine Bewertung durch das Finanzamt, sodass auch eine Meldung zur neuen Grundsteuererfassung abgegeben werden muss“, so Meyering.
„In den aktuell 226 Fällen, denen eine Steuernummer zugeteilt worden ist, sind aber oft nicht nur Einzelgrundstücke erfasst, sondern teilweise eine Vielzahl von Grundstücken enthalten. Insofern kann ein einzelner Fall einfach, aber auch sehr zeitaufwändig zu bearbeiten sein.“
Nur noch elf Erklärungen sind bis Ende des Monats von der Stadtverwaltung zu erledigen
Doch trotz der teils umfangreichen Recherchen, die notwendig sind, um das Zahlenmaterial auf einen aktuellen Stand zu bringen, sind von den insgesamt 226 Vorgängen zum 19. Januar noch elf in der Bearbeitung. Angesichts der nur noch überschaubaren Zahl zu bearbeitender Erklärung ist Meyering zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass die Meldungen zu Ende Januar erledigt sein werden.“
Zusätzlich zu den Meldungen der Stadtverwaltung müssen auch die städtischen Tochtergesellschaften (OBG, Stadtwerke etc.) ihre Grundsteuermeldungen vornehmen. Über die dort zu bearbeitende Anzahl von Vorgängen ist jedoch im Rathaus nichts bekannt.