HASEPOST
 
HASEPOST

Attentäter von Magdeburg war Behörden lange bekannt

Auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt kam es zu einem schweren Vorfall, bei dem Taleb A. mit einem Fahrzeug in die Menschenmenge raste. Dabei starben mindestens fünf Personen, rund 200 weitere wurden verletzt. Der mutmaßliche Täter war den Behörden offenbar schon länger bekannt und es gibt Ungereimtheiten bezüglich vorheriger Ermittlungsmaßnahmen.

Frühere Anzeigen und Ermittlungen

Tom-Oliver Langhans, Magdeburgs Polizeidirektor, erklärte, dass gegen Taleb A. bereits vor etwa einem Jahr eine Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Magdeburg erstattet worden sei. Damals wollte man eine „Gefährderansprache“ durchführen, was letztlich jedoch nicht geschah. Die genauen Abläufe der damaligen Ermittlungen sind nun Teil der aktuellen Untersuchungen.

Rechtliche Vergangenheit und Asylverfahren

Laut Magdeburger Staatsanwaltschaft liegen keine bekannten Verurteilungen gegen Taleb A. vor. Allerdings berichtet der „Spiegel“, dass er 2013 wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde. Der mögliche Bezug zu Hartz-IV-Leistungen zu dieser Zeit wird durch die Höhe der Tagessätze angedeutet. Taleb A., der 2006 nach Deutschland einreiste, stellte erst 2016 einen Asylantrag, das Bamf bestätigte diesen im Rahmen einer Regelüberprüfung im Jahr 2019.

Fragliches Asylmotiv und Publikationsversuch

In seinem Asylantrag beim Bamf gab Taleb A. an, vom Islam abgefallen zu sein und ein Buch mit dem Titel „Kreative Widerlegung des Islam“ zu schreiben. Er habe eine entsprechende Crowdfunding-Kampagne gestartet, die jedoch wenig Erfolg hatte, und das Buch wurde nie veröffentlicht. Zudem soll er gegenüber dem Bamf behauptet haben, in Saudi-Arabien verfolgt zu werden, was er mit einem angeblichen Vorfall 2013 in der Berliner Botschaft von Saudi-Arabien untermauerte, bei dem ihm angeblich mit Hinrichtung gedroht wurde. Trotz dieser kontroversen Angaben erhielt Taleb A. Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz und 2023 eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion