Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, widerspricht den Forderungen nach einer pauschalen Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen. Sie betont, dass eine solche Vorgehensweise zu verzerrten Darstellungen und der Stärkung rassistischer Stereotypen führen kann.
Ablehnung pauschaler Nationalitätsnennung
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, äußerte sich in der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Mittwochausgabe) gegenüber der Idee der ständigen Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen. “In der Berichterstattung kommt die Herkunft der Tatverdächtigen oft nur dann vor, wenn es sich um bestimmte Ausländer handelt”, sagte Ataman. “Das kann zu verzerrten Bildern führen, die das rassistische Stereotyp von `kriminellen Ausländern` bedienen und Diskriminierung begünstigen.”
Forderungen der FDP und Maßnahmen in NRW
Die Forderung nach einer pauschalen Nennung der Nationalität stellte zuvor der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai. Unterstützung erhielt der Vorschlag von Innenminister Herbert Reul (CDU) aus Nordrhein-Westfalen, der an einer entsprechenden Änderung des Melde-Erlasses für die Polizei arbeitet.
Vermeintliche Transparenz und reale Konsequenzen
Ataman kritisiert allerdings, dass die pauschale Nennung von Nationalitäten nur scheinbar für Transparenz sorgt. “Erkenntnisse aus der Kriminalitätsforschung zeigen, dass Herkunft oder Nationalität allein keine Straftaten erklären.” Bei Nennung der Nationalität könne der Eindruck entstehen, es gäbe einen Zusammenhang zur Straftat.
Nationalität nur bei Relevanz erwähnen
Die Bundesbeauftragte unterstreicht, dass die Nationalität nur dann genannt werden sollte, wenn sie für das Verständnis der Tat und deren Aufklärung relevant ist.
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