Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, kritisiert die staatlichen Beschränkungen gendergerechter Sprache in einigen Bundesländern als „verfassungsrechtlich problematisch“. Sie hat Bedenken, dass dadurch sowohl das Geschlechtsdiskriminierungsverbot als auch allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten.
Kritik an Beschränkungen gendergerechter Sprache
Ferda Ataman, die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, hat in einem Interview mit dem „Spiegel“ die staatliche Einschränkung gendergerechter Sprache in einigen Bundesländern als „verfassungsrechtlich problematisch“ und als Kulturkampf auf dem Rücken von Minderheiten bezeichnet. Laut einem neuen Positionspapier der Antidiskriminierungsstelle besteht die Befürchtung, „dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu verletzen“.
Einschränkungen der gendergerechten Sprache
Ataman kommentierte damit die Vorgaben in einigen Ländern, wonach staatliche Einrichtungen keine Sonderzeichen wie Gendersterne oder den Unterstrich mehr verwenden sollen. Diese Vorgaben werden meist mit Verweis auf eine Empfehlung des Rats für deutsche Rechtschreibung gemacht. Seit dem 1. April etwa müssen bayerische Lehrkräfte im Schriftverkehr auf diese Sonderzeichen verzichten. Bei Zuwiderhandlung drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. In Hessen wird das Verwenden von Sonderzeichen bei der Genderung nun sogar als Fehler in Abschlussprüfungen an Schulen gewertet und führt zu einer schlechteren Benotung.
Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Die Antidiskriminierungsbeauftragte bemängelt ebenfalls, dass durch diese Maßnahmen „die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte unzulässig eingeschränkt“ werden könnte. Ihrer Ansicht nach ist es ein „Rückschritt ins letzte Jahrhundert“, wenn Menschen das Verwenden einer inklusiven Sprache verboten wird. Sie betonte, der Staat solle Respekt und Toleranz fördern und habe nicht das Recht, sich in das Persönlichkeitsrecht der Bürger einzumischen.
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