Im Jahr 2024 hat sich die Dauer der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Während 2023 die Verfahren durchschnittlich 6,8 Monate dauerten, stieg die Dauer in 2024 auf durchschnittlich 8,2 Monate an, lässt eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger an das Bundesinnenministerium erkennen.
Verlängerung des Asylverfahrens
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) benötigte im Jahr 2024 durchschnittlich 8,2 Monate, um ein Asylverfahren abzuschließen. Im Vorjahr waren diese Verfahren durchschnittlich in 6,8 Monaten abgeschlossen, so das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger. Die genannten Daten umfassen den Zeitraum bis Ende August des laufenden Jahres.
Spezielle Verfahren
Asylverfahren, die mit der Ablehnung eines Antrags als “offensichtlich unbegründet” endeten, waren um 2 Monate schneller, mit einer durchschnittlichen Dauer von 6,2 Monaten. Hingegen verkürzten sich die Fristen der sogenannten Dublin-Verfahren, welche überprüfen, ob ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren eines zuerst dort eingereisten Schutzsuchenden zuständig ist. Im Zeitraum von Januar bis August 2024 betrug die durchschnittliche Dauer dieser Verfahren 2,9 Monate, gegenüber 3 Monaten im Jahr 2023.
Die sogenannten Verfahren zur beschleunigten Bearbeitung von Asylanträgen aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote von unter 5 Prozent waren wiederum noch schneller. Diese Verfahren wurden seit Dezember 2023 für Asylbewerber aus Georgien, Moldau und den Westbalkanstaaten und seit März 2024 auch für Marokko, Algerien und Tunesien angewendet. Das Ziel des Bundesamtes, diese beschleunigten Verfahren innerhalb von drei Wochen abzuschließen, wurde bei Asylbewerbern aus Georgien, Moldau und den Westbalkanstaaten in 72 Prozent der Verfahren und bei Asylbewerbern aus Marokko, Algerien und Tunesien in 58 Prozent der Verfahren erreicht.
Bedacht auf Qualität und Fairness
“Im Interesse der Asylsuchenden, die in der Mehrheit einen Schutzstatus erhalten, sind schnelle Asylverfahren “, erklärte Clara Bünger gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dabei darf jedoch die Qualität und Fairness der Verfahren nicht vernachlässigt werden, warnte sie und äußerte ihre Besorgnis, dass bei Geflüchteten aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote das Verfahren unter politischem Druck weniger sorgfältig gehandhabt werde. “Schnellverfahren ohne ausreichende Beratungsmöglichkeiten darf es nicht geben”, forderte Bünger.
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