Die Verfahrensdauer von Klagen gegen Asylentscheidungen an den Verwaltungsgerichten hat sich laut Bundesinnenministerium deutlich verringert. Die Dauer sei jedoch stark von der internen Organisation und Ausstattung der Gerichte abhängig, die in der Verantwortung der Länder liegt.
Verringerte Verfahrensdauer bei Asylklagen
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte gegenüber dem „Spiegel“, dass sich die Dauer der Verfahren bei Asylklagen an den Verwaltungsgerichten merklich reduziert habe. „Zu Beginn des laufenden Jahres betrug die Verfahrensdauer in der ersten Instanz im Schnitt 17,9 Monate.“ In den Vorjahren waren es noch mehr. 2023 lag die Dauer bei 20,8 Monaten, 2022 bei 26 Monaten und 2021 sogar bei 26,5 Monaten.
Bundesweite Unterschiede
„Es gibt bundesweit sehr große Unterschiede bei den Zahlen“, so der Sprecher. Dies sei ein Hinweis darauf, dass die Dauer der Asylgerichtsverfahren „maßgeblich von der internen Organisation sowie der personellen und sachlichen Ausstattung der Verwaltungsgerichte abhängig ist“. Diese Faktoren seien Ländersache.
Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren
Der Bund hatte ein Gesetz auf den Weg gebracht, das zur Beschleunigung der Verfahren sowie zur Entlastung der Verwaltungsgerichte führen soll. Dieses war Anfang 2023 in Kraft getreten. Ob der Rückgang der Verfahrensdauer auf diese Änderungen zurückzuführen ist, könne laut Sprecher „noch nicht detailliert“ beurteilt werden. Die Länder hatten bei einem Gipfel im Kanzleramt zugesichert, die Gerichte organisatorisch und personell entsprechend auszustatten.
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