Das Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren bringt offenbar keine nachhaltige Verbesserung der Situation, so eine Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Trotz der rechtlichen Maßnahme zur Beschleunigung, benötigen Gerichte im Schnitt 21,8 Monate, um Asylklagen abzuschließen.
Ziel des Gesetzes noch nicht erreicht
Laut der Statistik, über die der „Spiegel“ berichtet, hat das Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, keinen gravierenden Effekt auf die Verfahrensdauer. Klagen Asylsuchende gegen ihren negativen Bescheid, benötigen Gerichte durchschnittlich 21,8 Monate, um das Verfahren zu Ende zu führen.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Des Weiteren legt die Statistik auf, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Während in Brandenburg die Verwaltungsgerichte 39,9 Monate bis zum erstinstanzlichen Urteil brauchten, waren die Verfahren in Rheinland-Pfalz bereits nach 4,7 Monaten abgeschlossen.
Falls die Asylsuchenden in Berufung oder Revision gehen, kann dies mehrere zusätzliche Jahre in Anspruch nehmen. Als Ursache für diese Verzögerungen werden überlastete Verwaltungsgerichte angeführt. Die Bundesregierung versuchte, mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren hier Abhilfe zu schaffen.
Verfahrensdauer gesunken, aber noch hoch
Trotz der erhofften Beschleunigung durch das Gesetz lag die Verfahrenszeit im genannten Zeitraum nur etwa vier Monate unter dem Durchschnitt des Vorjahres. Bis Ende Juli waren insgesamt 121.646 Asylverfahren vor Gericht anhängig, was die fortwährende Herausforderung verdeutlicht, vor der die deutschen Gerichte stehen.