Asylbewerber in Deutschland werden im kommenden Jahr weniger finanzielle Unterstützung erhalten. Die monatlichen Bedarfssätze werden gemäß eines Berichts des „Handelsblatts“ um 13 bis 19 Euro im Vergleich zum laufenden Jahr sinken. Die überarbeiteten Sätzen finden sich bereits im Bundesgesetzblatt.
Änderungen in der Bedarfssatzstruktur
Laut den neuen Sätzen, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, werden Alleinstehende ab Januar 441 Euro statt 460 Euro monatlich erhalten. Bei Paaren, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, bekommen die Partner künftig jeweils 397 statt 413 Euro.
Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Aus den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass es für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger im laufenden Jahr eigentlich auch Kürzungen hätte geben müssen. Aufgrund des Bestandsschutzes, der Kürzungen verbietet, wird es bei Bürgergeld und Sozialhilfe im kommenden Jahr allerdings keine Veränderungen geben.
Anpassungsverordnung des Arbeitsministeriums
Nach Auffassung des Bundesarbeitsministeriums unter Leitung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) greift der Bestandsschutz für das Asylbewerberleistungsgesetz hingegen nicht, so dass hier Kürzungen möglich sind. Dies steht in der Anpassungsverordnung des Arbeitsministeriums.
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