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Startseite Deutschland & die WeltASB fordert Pflegegeld für pflegende Angehörige auf Elterngeld-Niveau
Deutschland & die Welt

ASB fordert Pflegegeld für pflegende Angehörige auf Elterngeld-Niveau

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. September 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. September 2025
Foto: dts
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Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Deutschland fordert ein neues Pflegegeld für pflegende Angehörige mit direkter Auszahlung an die Pflegenden. Der Verband plädiert zudem für eine Pflegevollversicherung nach Vorbild der Krankenversicherung, einen Sockel-Spitze-Tausch mit gedeckeltem Eigenanteil sowie stärkere Zuständigkeiten der Kommunen.

ASB fordert Pflegegeld 2.0

„Wir brauchen ein Pflegegeld 2.0. Das muss unmittelbar an die Pflegenden ausgezahlt werden“, sagte ASB-Bundesgeschäftsführer Uwe Martin Fichtmüller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Diese Unterstützung sei notwendig, wenn pflegende Angehörige etwa ihre Arbeitszeit reduzieren würden. Bei der Höhe des Pflegegeldes für pflegende Angehörige schlug Fichtmüller vor, sich am Elterngeld zu orientieren: „Das Pflegegeld sollte sich am Elterngeld orientieren. Warum sollte es einen Unterschied machen, ob ich ein Kleinkind oder eine hochaltrige pflegebedürftige Familienangehörige betreue?“, sagte Fichtmüller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Pflegevollversicherung und gedeckelte Eigenanteile

Zudem sprach sich Fichtmüller für eine Pflegevollversicherung aus. Diese müsse analog zur Krankenversicherung gestaltet werden, schlug der ASB-Chef vor. „Wer über 3.000 Euro pflegebedingte Kosten und die Nebenkosten tragen muss, aber nur eine Durchschnittsrente von etwa 1.300 Euro bei Frauen oder 1.440 Euro bei Männern bezieht, kann sich die Pflege sonst schlicht nicht leisten“, begründete Fichtmüller den Vorstoß den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Eine solche Pflegevollversicherung könne zwar nicht „von heute auf morgen kommen“, dennoch sei mittelfristig ein Sockel-Spitze-Tausch und langfristig eine Pflegevollversicherung das Ziel, sagte Fichtmüller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Bei dem Sockel-Spitze-Tausch, also der Umkehr des Zuschusses durch die Pflegeversicherung mit einer dann gedeckelten Eigenleistung der Pflegebedürftigen, schlug Fichtmüller eine Obergrenze von 700 Euro für die pflegebedürftigen Personen vor. „Mit dem Sockel-Spitze-Tausch ist es aber nicht getan“, mahnte der ASB-Chef den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Als Nächstes müssen alle versicherungsfremden Leistungen raus aus der Pflegeversicherung, also etwa die Kosten der Ausbildung und die Rentenpunkte für pflegende Angehörige.“, sagte Fichtmüller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Der Staat müsse bezahlen, was er bestellt.“, sagte Fichtmüller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zur Finanzierung des Vorhabens schlug Fichtmüller vor, die Beitragsbemessungsgrenze in allen drei Versicherungsbereichen anzuheben.

Rolle der Kommunen und Entbürokratisierung

Rückblickend bezeichnete Fichtmüller die Einführung der Pflegeversicherung „mit Blick auf die regionale Infrastrukturplanung und -steuerung“ als „Sündenfall“, da sie zugleich das Ende der kommunalen Altenhilfeplanung bedeutet habe. Fichtmüller forderte, die Kommunen wieder stärker in die Pflicht zu nehmen und den Kontrahierungszwang aufzulösen. „Die Pflegekasse würde dann nur noch die Einrichtungen und Dienste zulassen, die in der regionalen Infrastrukturplanung vorgesehen wären. Die Kommunen wären stärker in der Pflicht im Sinne einer bedarfsgerechten Angebotssteuerung.“, sagte Fichtmüller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zudem brauche es Entbürokratisierung und mehr zivilgesellschaftliche Akteure, die sich in der Betreuung einbringen würden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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