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ARD und ZDF klagen für Rundfunkbeitragserhöhung auf 18,94 Euro

Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro zu erzwingen. Trotz Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) haben die Länder bislang keinen Beschluss zur Beitragsanpassung gefasst, was nach Einschätzung der KEF die Finanzierung der Sender gefährdet.

Hintergründe der Beschwerde

Die KEF hatte im Februar dem empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2025 um 58 Cent pro Monat bzw. 0,8 Prozent pro Jahr zu erhöhen. Laut KEF würde eine ausbleibende Anpassung „die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden„. Jedoch wurde bis dato kein Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Umsetzung des Vorschlags von den Ländern präsentiert, auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024 gab es keinen entsprechenden Beschluss.

ARD kritisiert fehlendes Einstimmigkeitsverfahren

Die ARD bemängelt, dass eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens in den verbleibenden sechs Wochen des Jahres nicht mehr möglich sei. Obwohl einige Länder eine Beitragserhöhung befürworten, sträuben sich andere dagegen. Damit eine Anpassung stattfinden kann, ist jedoch eine Einstimmigkeit der Bundesländer erforderlich.

Verantwortung für die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, begründete die Klage in Karlsruhe mit der Verantwortung der Sender für die „dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit“. Er sagte: „Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse.“

ZDF-Intendant Norbert Himmler erklärte, es bliebe den Sendern „keine andere Möglichkeit“, als erneut in Karlsruhe Beschwerde einzulegen. Er betonte, die Unabhängigkeit der Berichterstattung sei direkt mit der Unabhängigkeit der Finanzierung verbunden und sagte: „Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss.“

Das ZDF führt an, dass der Rundfunkbeitrag in den vergangenen 20 Jahren gemessen an der Kaufkraft gesunken sei. Die von der KEF im Februar vorgeschlagene Erhöhung liege deutlich unter der Inflationsrate.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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