Im Streit um die Höhe der monatlichen Rundfunkbeiträge verteidigt der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke, die Verfassungsklage der öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Bundesländer. Gniffke sieht die Klage, die eine Beitragserhöhung um 58 Cent im Monat fordert, als angemessen an und betont die Notwendigkeit der unabhängigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
ARD-Vorsitzender verteidigt Klage
Kai Gniffke, der Vorsitzende der ARD, unterstrich gegenüber der Wochenzeitung „Die Zeit“ die Wichtigkeit der unabhängigen Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Deutschland habe sich bewusst für ein solches Modell entschieden, das sicherstelle, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ausreichend Mittel für die Erfüllung ihres Auftrags erhalten. Dies dürften die Ministerpräsidenten der Bundesländer nicht einfach ignorieren. „Alle müssen sich an Recht und Gesetz halten, auch die Ministerpräsidenten“, zitierte ihn das Blatt.
Die Klage und ihre Folgen
Die von den Sendern geforderte Beitragserhöhung um monatlich 58 Cent sei dem ARD-Vorsitzenden zufolge angemessen. Im Fall einer Missachtung könne dies das gesamte Verfahren beschädigen und die unabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gefahr bringen. Trotz dieses Konfliktes sei der Austausch mit den Ministerpräsidenten weiterhin möglich. „Wir sprechen weiter miteinander. Aber wir sind nicht dafür da, um uns irgendwo lieb Kind zu machen“, sagte Gniffke.
Kritik und Kontroverse erwartet
Gniffke erwartet aufgrund der Klage negative Reaktionen der Öffentlichkeit. „Das wird jetzt nicht schön. Die Kritiker werden auf uns eindreschen.“ Er verwies darauf, dass sich meistens nur die Unzufriedenen lautstark äußern, während Befürworter stumm bleiben und sich einfach über das Programm freuen.
Zum 1. Januar sollten ursprünglich die Rundfunkbeiträge um 58 Cent auf 18,94 Euro ansteigen. Dies wurde von der für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Sender zuständige Kommission empfohlen. Allerdings weigern sich mehrere Bundesländer, diese Erhöhung in einem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zu verankern, wodurch der gesamte Gesetzesprozess ins Stocken gerät.
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