Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Paketboten, insbesondere auf der so genannten „letzten Meile“.
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit, wie sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Paketbranche auf der letzten Meile verbessern lassen“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Rheinischen Post“. „Nicht nur aufgrund des vermehrten Onlinehandels in der Corona-Pandemie ist das Paketvolumen in Deutschland in vier Jahren um knapp 70 Prozent gestiegen.“ Die Anzahl der Paketzusteller sei hingegen nicht annähernd gleichermaßen gestiegen, sagte die Sprecherin. Minister Heil plant, durch eine Änderung des Postgesetzes das Tragen von Paketen mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht zu verbieten. Zudem sollen Paketdienste eine Lizenz erwerben müssen.
Prekäre Arbeitsverhältnisse durch Vertragsbedingungen
Recherchen hatten offengelegt, dass die Vertragsbedingungen für Subunternehmen häufig so eng gefasst sind, dass diese kaum hohe Gewinne erwirtschaften können. Dies begünstigt prekäre Arbeitsverhältnisse für die Paketboten. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung in diesem Zusammenhang in einer Entschließung gebeten zu prüfen, ob ein Verbot von Subunternehmen, die sich nicht an Tarifverträge halten, möglich sei. Dazu erklärte die Sprecherin des Arbeitsministeriums: „In diese Prüfung der Arbeitsbedingungen der Paketboten wird auch die Entschließung des Bundesrates einbezogen.“
Verfassungskonformität und soziale Sicherung
Sie wies jedoch darauf hin, dass „ein Verbot beziehungsweise eine weitgehende Beschränkung des Fremdpersonaleinsatzes aufgrund des hiermit verbundenen erheblichen Eingriffs in die unternehmerische Freiheit nur unter sehr engen Voraussetzungen verfassungskonform zu rechtfertigen wäre.“ Minister Heil will auch noch auf einem weiteren Feld für die Paketboten aktiv werden. „Um die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Arbeitnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz 2019 eine Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche eingeführt“, sagte seine Sprecherin. „Das Gesetz wird aktuell evaluiert. Das BMAS erwartet die Ergebnisse der Evaluation Ende 2023“, sagte sie.