Ein ehemaliger Arbeitslosengeld-Bezieher aus dem Landkreis Osnabrück hatte nicht angegeben, eine neue Arbeitsstelle aufgenommen zu haben und bezog zu Unrecht 300 Euro zu viel Leistungsgeld. Er muss nicht nur die 300 Euro zurückerstatten, sondern ist rechtskräftig wegen Betruges verurteilt worden und muss 1.200 Euro Strafe zahlen.
Vierzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.200 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Arbeitslosengeld zu Unrecht kassiert
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im November 2021 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. „So konnte er rund 300 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren“, teilt das Hauptzollamt Osnabrück mit.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. „Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Automatisierte Prüfung deckte den Betrug auf
„Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam die Agentur für Arbeit dem Angeklagten auf die Schliche“, so das Hauptzollamt Osnabrück. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.