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Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf „Hitzefrei“

(Symbolbild) Frau im Büro

Der Sommer nimmt Fahrt auf: Für die nächsten Tage sind Temperaturen von über 35 Grad in Osnabrück angekündigt. Während viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus ihrer Schulzeit noch den Begriff „Hitzefrei“ kennen, sehen die rechtlichen Gegebenheiten in der Arbeitswelt leider anders aus.

„Das Gesetz enthält für bestimmte besonders schutzwürdige Personengruppen Sonderregelungen. Dies sind insbesondere Schwangere, stillende Mütter und gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer. Der Großteil der arbeitenden Bevölkerung muss sich hingegen mit den klimatischen Gegebenheiten arrangieren“, erklärt IHK-Jurist Robert Alferink. Einen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es für Arbeitnehmer grundsätzlich nicht.

Sonnensegel über Baustellen?

Abhängig davon, ob die Tätigkeit im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet, müssen aber ab bestimmten Temperaturen jeweils Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, um ein sicheres Arbeiten bei den aktuellen Temperaturen zu ermöglichen. Dies können zum Beispiel die Bereitstellung von Getränken, Sonnensegel über Baustellen im Freien oder angepasste Arbeitszeiten sein.

Einen Überblick über die rechtlichen Regelungen zum Arbeiten bei hohen Temperaturen sowie hilfreiche Maßnahmen zum Schutz vor Hitze gibt es online.


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