Vor den Beratungen des Bundesrats zum Bundestariftreuegesetz (TTG) warnt der Arbeitgeberverband BDA vor wachsender Bürokratie bei öffentlichen Ausschreibungen. BDA-Präsident Rainer Dulger kritisiert eine bereits jetzt hohe Belastung für Unternehmen und spricht von einem „Anti-Wachstumsgesetz“, das Investoren abschrecke. Eine Umfrage im Auftrag des Verbands bestätigt nach dessen Darstellung die Skepsis vieler Firmen gegenüber den neuen Auflagen.
Arbeitgeberverband warnt vor „Anti-Wachstumsgesetz“
Rainer Dulger
Umfrage: Viele Firmen empfinden Vorgaben als Hürde
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des BDA halten 75 Prozent der befragten Unternehmen die bürokratischen Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen für zu groß. 43 Prozent der 1.000 befragten Unternehmen erwägen demnach, sich künftig gar nicht mehr um öffentliche Aufträge zu bewerben. Die Umfrageergebnisse werden vom BDA als Beleg für die wachsende Skepsis in der Wirtschaft gegenüber den bestehenden und geplanten Auflagen gewertet.
Bundestariftreuegesetz und seine Vorgaben
Das Bundestariftreuegesetz (TTG) wurde vom Bundestag Ende Februar 2026 verabschiedet. Es verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ab einem Wert von 50.000 Euro ausführen, zur Einhaltung tarifvertraglicher Standards bei Löhnen, Urlaub und Arbeitszeiten. Diese Pflicht gilt auch für eingesetzte Subunternehmen. Verstöße können zum Ausschluss von künftigen Vergaben führen. Lieferverträge und Bundeswehraufträge sind von der Regelung ausgenommen. Am Freitag will der Bundesrat über das Gesetz beraten.
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