Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt den neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts, fordert aber gleichzeitig eine effizientere Umsetzung und schnellere Bearbeitung der Anträge durch die Einbürgerungsbehörden.
Modernisierung der Einbürgerung
Laut „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) sieht die BDA positives Potenzial im Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu einem neuen Staatsangehörigkeitsrecht. Sie sieht jedoch Mängel in der aktuellen Praxis: „Gesetze sind das eine, Prozesse und Abläufe das andere“.
Die Organisation betont die Notwendigkeit, die Verfahren zu verbessern: „Einbürgerungsbehörden müssen so aufgestellt werden, dass die neuen Regelungen effizient umgesetzt und die Anträge schnell bearbeitet werden können.“ Ihrer Meinung nach mangelt es dem neuen Gesetz an dieser Effizienzsteigerung.
Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen
Laut BDA erfordert die Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren eine „gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen“. Mit einer Modernisierung der Einbürgerungsprozesse wird nach ihrer Meinung der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt.
Deutschland im internationalen Wettbewerb
Die BDA weist auf den Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte mit Ländern wie den USA, Kanada und Australien hin und hebt die Notwendigkeit hervor, attraktiver für solche Zuwanderer zu werden. Sie sagt: „Wir stehen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe – von der unbürokratischen und wertschätzenden Willkommenskultur in diesen Ländern können wir uns einiges abschauen.“
Die Organisation betont, dass die Sicherung von Fachkräften eines der wichtigsten Anliegen deutscher Unternehmen ist und sieht die geplante Gesetzesänderung als wichtigen Schritt in Zeiten des Fachkräftemangels. Sie schließt: „Ein Baustein […] ist neben der Aktivierung der inländischen Potenziale, dass wir deutlich attraktiver für qualifizierte Zuwanderer werden.“