Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) fordert eine Ausweitung der Pflicht zur Lagerhaltung auf mehr wichtige Arzneimittel. Nach aktuellen Vorschriften sind nur patentfreie Medikamente, für die Rabattverträge bestehen, von dieser Pflicht betroffen. Doch wichtige Medikamente wie Antibiotika und Krebsmittel sind von aktuellen Versorgungsengpässen betroffen.
Engpässe bei wichtigen Medikamenten
Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, sprach sich im „Spiegel“ für eine Ausweitung der aktuellen Lagerpflicht aus. Bauernfeind stellte fest, dass Antibiotika für Kinder und Medikamente gegen Krebs, die Tamoxifen enthalten, nicht unter die aktuelle Regelung fallen und Lieferengpässe aufweisen. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg bezeichnete dies als „offensichtlichen Systemfehler, der dringend abgestellt werden muss“. „Wir brauchen für alle versorgungsrelevanten Arzneimittel eine entsprechende Mindestlagerhaltung, unabhängig von Rabattverträgen“, erklärte er.
Kritik an der Lagerhaltungspflicht
Ob die Lagerhaltungspflicht tatsächlich hilfreich ist, wird allerdings debattiert. Kritiker befürchten eine Erhöhung der Kosten ohne die Schaffung von Produktionsanreizen. Das Bundesgesundheitsministerium stellte klar, dass bei einem Verstoß gegen die Lagerpflicht keine Sanktionen gesetzlich vorgesehen sind.
Internationaler Vergleich
Die Regeln in Frankreich sind deutlich strenger. Die französische Behörde für Arzneimittelsicherheit (ANSM) hat im September gegen elf Pharmaunternehmen Strafzahlungen in Höhe von insgesamt fast acht Millionen Euro verhängt, weil sie keine ausreichenden Lagerbestände vorweisen konnten. In Deutschland konnte die seit Ende Juli 2023 bestehende Lagerpflicht die Lieferengpässe bisher nicht entscheidend lösen. Aktuell sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 737 gemeldete Engpässe registriert, im Vorjahr waren es 1.017.
Im Falle eines vom Bundesgesundheitsministerium erklärten „Versorgungsmangels“ ist es erlaubt, Medikamente vereinfacht aus dem Ausland zu importieren. Dies gilt derzeit beispielsweise für Tamoxifen, Kochsalzlösung oder Impfstoffe gegen das RS-Virus, einen Erreger akuter Atemwegsinfektionen, der vor allem Säuglinge und Kleinkinder befällt.
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