Der Anstieg der Anträge auf einen Wärmepumpen-Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Ende des Jahres 2023 deutet auf eine höhere Nachfrage unter den Hauseigentümern in Deutschland hin. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) schreibt die steigende Nachfrage Veränderungen in den Förderregeln und Unsicherheiten bezüglich der verfügbaren Haushaltsmittel zu.
Zunehmende Anträge auf Wärmepumpen-Zuschuss
Die „Welt am Sonntag“ berichtete, dass das BAFA im Dezember 2023 26.071 Anträge auf einen Wärmepumpen-Zuschuss gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhielt. Dies stellt eine erhebliche Zunahme gegenüber früheren Monaten dar, in denen die Antragszahlen in der Regel deutlich niedriger waren und im August nur 6.900 Anträge gestellt wurden. Insbesondere verzeichnete das BAFA im Dezember insgesamt 55.583 BEG-Förderanträge für Heizungen mit einem Anteil an erneuerbaren Energien.
Ursachen für die gestiegene Nachfrage
Der BWP interpretiert diese Zunahme an Anträgen als Reaktion auf die ab dem 1. Januar 2024 geltenden geänderten Förderregeln und Unsicherheiten bezüglich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für das BEG-Programm. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP, erklärte, Verbraucher, die unter den alten Förderbestimmungen besser gestellt waren, hätten die letzte Möglichkeit genutzt, ihren Antrag einzureichen.
Im vorherigen Jahr wurde der Heizungstausch bis zu einem Investitionsvolumen von 60.000 Euro nach BEG-Regeln gefördert. Ab dem 1. Januar wurde der Höchstbetrag auf 30.000 Euro gesenkt, was letztendlich zu einer geringeren Fördersumme führen kann.
Möglicherweise hat auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klima-Transformationfonds Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und damit auf die Fördermittel. Sabel führt aus: „Ab Mitte November hatten wir eine gesteigerte Verunsicherung in Bezug auf die Förderung durch die Verhandlungen um den Bundeshaushalt und die Förderstopps in anderen Programmen“. Er vermutet, dass ein Teil der im November und Dezember gestellten Anträge vor allem als Absicherung bei möglichen Scheitern der Haushaltsverhandlungen oder bei erheblichen Kürzungen der angekündigten Bundesförderung für effiziente Gebäude dienten.
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