Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, spricht sich für eine Strafbarkeit von Forderungen nach der Vernichtung von Staaten aus. Inmitten anhaltender pro-palästinensischer Proteste, plädiert er für zusätzliche Instrumente für die Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung des Antisemitismus.
Vorstoß gegen Vernichtungsparolen
Der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein hat in einem Interview mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” das konsequente Eingreifen der Polizei bei antisemitischen Demonstrationen gelobt. Besonders hob er hierbei das Vorgehen der Berliner Polizei bei einer nicht angemeldeten Kundgebung vor der Humboldt-Universität hervor, bei der “unerträglicher Hass und Hetze gegen Israel verbreitet” worden sei.
Klein sprach sich zudem dafür aus, den Strafverfolgungsbehörden weitere Instrumente im Kampf gegen den Antisemitismus zur Verfügung zu stellen. “Seit dem 7. Oktober haben Polizei und Justiz in Deutschland im Umgang mit antisemitischen Demonstrationen und Protesten exzellente Arbeit geleistet”, so Klein.
Forderung nach zusätzlichen Strafbarkeiten
Im Speziellen sieht Klein eine Notwendigkeit, Vernichtungsparolen wie “From the river to the sea” unter Strafe zu stellen. Dieser Slogan fordert einen palästinensischen Staat, der sich vom Jordantal bis zum Mittelmeer erstreckt und somit den Staat Israel faktisch eliminieren würde.
Der Antisemitismusbeauftragte verwies auf das bereits bestehende Verbot des Verbrennens ausländischer Flaggen als einen Präzedenzfall, der eine spezifische Form von Vernichtungsrufen sanktioniert. Dies habe sich in der Praxis bewährt, auch hinsichtlich des Verbots und der Auflösung von israelfeindlichen Demonstrationen.
Schutz des politischen Diskurses
“Weitere können nicht tolerieren, dass das gewaltsame Ende des einzigen jüdischen Staates gefordert und damit die judenfeindliche Stimmung weiter aufgeheizt wird”, so Klein. Des Weiteren sei eine derartige Regelung auch dem gesamten politischen Diskurs in Deutschland zuträglich.
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