Nach dem jüngsten antisemitischen Angriff in Berlin fordert der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, entschiedenes Handeln der Hochschulen gegen Antisemitismus. Klein unterstützt dabei den Vorschlag von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Hochschulgesetze aller Bundesländer auch auf entsprechende Klauseln zu überprüfen.
Antisemitismus an Universitäten
Felix Klein hat nach dem jüngsten Angriff auf einen jüdischen Studenten in Berlin und einer anschließenden propalästinensischen Demonstration an der Freien Universität Berlin erneut Konsequenzen gefordert. “Das Land Berlin hat in seinem Hochschulgesetz die Universitäten eindeutig dazu verpflichtet, gegen Antisemitismus vorzugehen”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Der Antisemitismusbeauftragte verwies dabei auf Paragrafen 5b, Absatz 2 des entsprechenden Gesetzes.
Verschärfung der Hochschulgesetze
“Nun muss es darum gehen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Land schon lange bestehen, konsequent und konkret umzusetzen sowie entschlossen gegen Israelfeindlichkeit und Judenhass auf dem Campus einzuschreiten. Hier sind die Berliner Wissenschaftssenatorin und der Präsident der Freien Universität gefordert”, so Klein weiter. Er unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Regeln auch in den Landeshochschulgesetzen der anderen Bundesländer zu prüfen und mehr rechtliche Klarheit darüber zu schaffen, wie die Hochschulen mit antisemitischen Vorfällen umgehen können.
Keine Toleranz für Hass und Hetze
“Hass und Hetze gegen Israel und gegen Juden dürfen nicht unwidersprochen bleiben – an Universitäten ebenso wenig wie an irgendwelchen anderen Orten”, betonte Klein.
Er bezog sich dabei auf den Paragrafen 5b des Berliner Hochschulgesetzes, der besagt: “Die Hochschulen sind verpflichtet, Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie der sozialen Herkunft und des sozialen Status zu verhindern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen.” Zu diesem Zweck sollte jede Hochschule ein Konzept für Antidiskriminierung und Diversität entwickeln.
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