Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Jahr 2025 so viele Beratungsanfragen erhalten wie noch nie. Insgesamt wandten sich 13.067 Menschen an das Beratungsteam, wie aus dem Jahresbericht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman hervorgeht, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Anfragen um 15 Prozent.
Rekordzahl an Beratungsanfragen
Im Jahr 2025 haben 13.067 Anfragen das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreicht. Das war wie schon im Vorjahr erneut ein Rekordwert, wie aus dem Jahresbericht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman hervorgeht, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Gegenüber dem Vorjahr legte die Zahl um 15 Prozent zu.
Am häufigsten waren mit 43 Prozent Anfragen zu rassistischer Diskriminierung (4.571). Der Anteil der Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent und lag mit 3.015 Anfragen erstmals über 3.000. Diskriminierungen wegen des Geschlechts machten mit 2.407 Fällen etwa 22 Prozent der Anfragen aus. Die Anteile der übrigen Diskriminierungsmerkmale verteilen sich wie folgt: Altersdiskriminierung zwölf Prozent, Religion und Weltanschauung rund sieben Prozent, sexuelle Identität rund vier Prozent.
Kritik an geplanter AGG-Reform
Ataman kritisierte unter anderem den kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zu einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung. Doch die geplante Reform ist zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig“, sagte sie laut Jahresbericht.
Mit Blick auf mögliche Änderungen der AGG-Reform im parlamentarischen Verfahren sagte Ataman der dts Nachrichtenagentur, dass es am wichtigsten sei, dass die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG verlängert werde. Bei den derzeit geltenden zwei Monaten und auch den geplanten vier Monaten schafften es viele Menschen gar nicht erst, ihr Recht in Anspruch zu nehmen. In anderen europäischen Ländern liege die Frist im Schnitt bei drei bis fünf Jahren, so Ataman.
Digitale Diskriminierung und Rolle des Staates
Darüber hinaus würden große Lebensbereiche, in denen Menschen Diskriminierung erfahren, im AGG überhaupt nicht klargestellt. Als Beispiele nannte die Antidiskriminierungsbeauftragte Diskriminierung durch Computerprogramme – also zum Beispiel KI und Algorithmen. „Das AGG sagt dazu nichts und bis heute gibt es keine Rechtsprechung, die das klarstellt.“ Deshalb müsse der Gesetzgeber tätig werden, erklärte Ataman der dts Nachrichtenagentur.
Und dann müsse im AGG auch berücksichtigt werden, dass der Staat auch Dienstleister sei, fügte Ataman hinzu. „Auch hier muss klargestellt sein: Wenn ich in Kontakt mit staatlichen Stellen trete, dann könnte ich auch Entschädigung oder Schadensersatz bekommen oder vor allem auf eine Beseitigung von Diskriminierung klagen“, sagte sie der dts Nachrichtenagentur.
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