Die Anzahl der schuldunfähigen Angeklagten, die vor deutschen Gerichten stehen, ist in den letzten zehn Jahren immer weiter angestiegen. Insbesondere für Straftaten gegen das Leben gibt es eine auffallende Zunahme an schuldunfähigen Personen. Dies belegen Daten aus einer „Spiegel“-Analyse der Strafverfolgungsstatistik.
Anstieg bei schweren Verbrechen
Insbesondere in der Kategorie „Straftaten gegen das Leben“, zu denen Mord und Totschlag gehören, weisen die Zahlen eine bemerkenswerte Entwicklung auf. Laut „Spiegel“ lagen die Werte der schuldunfähigen Angeklagten bei diesen Delikten von 2002 bis 2012 relativ konstant um die acht Prozent. Seitdem steigen die Werte stetig und erreichten im Jahr 2022, dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen, etwa 16 Prozent. Dahingegen sind bei anderen Gewaltdelikten wie Raub, Erpressung und Übergriffen auf Kraftfahrer sowie „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“ die Werte niedriger. Sie lagen im Jahr 2022 zwischen 0,6 und 1,3 Prozent aller Abgeurteilten. Dennoch handelt es sich bei diesen Werten um eine Verdopplung im Vergleich zum Jahr 2012.
Unterbringung und Einstellung von Verfahren
Wenn ein Angeklagter als schuldunfähig eingestuft wird, erfolgt in der Regel eine Unterbringung im Maßregelvollzug. Des Weiteren zeigt die Statistik der Staatsanwaltschaften, dass auch immer mehr Verfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt werden. Im Jahr 2008 wurden auf 100 Angeklagte etwa 1,5 Fälle eingestellt, in denen die Beschuldigten schuldunfähig waren und das Verfahren daher vor Prozessbeginn eingestellt wurde. Im Jahr 2023 lag diese Quote schon bei über 3,5.
Steigende Zahlen schuldunfähiger Angeklagter
Die Statistiken belegen einen wachsenden Trend zur Feststellung der Schuldunfähigkeit bei Angeklagten vor deutschen Gerichten. Dieser Trend ist sowohl in schwerwiegenden Fällen von Straftaten gegen das Leben spürbar, als auch bei weniger gravierenden Delikten erkennbar. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzt.
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