Das Bundeskriminalamt (BKA) meldet einen Anstieg antisemitischer Straftaten in Deutschland nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober. Offiziellen Berichten zufolge sind mehr als 2.700 Delikte registriert worden, darunter Sachbeschädigungen, Volksverhetzungen und Widerstandsdelikte. Verschiedene Akteure fordern eine Verschärfung des Strafrechts und eine präzisere Erfassung antisemitischer Straftaten.
Anstieg antisemitischer Straftaten
Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden seit dem Angriff der Hamas am 7. Oktober mehr als 2.700 Straftaten in diesem Zusammenhang registriert. Die Delikte umfassten hauptsächlich Sachbeschädigungen, Volksverhetzungen und Widerstandsdelikte. Die „Welt am Sonntag“ berichtet, dass die Zahl der Gewalttaten sich im „mittleren dreistelligen Bereich“ bewege, so das BKA.
Die antisemitische Hetze im Internet sei ebenfalls gestiegen. Auf der Plattform „Hessen gegen Hetze“, die vom Landesinnenministerium betrieben wird, ist die Anzahl der antisemitischen und explizit israelbezogenen Inhalte seit den Terrorangriffen um das Vierfache gestiegen. Hier wurden seit dem 7. Oktober 350 Meldungen mit antisemitischen Inhalten registriert, 192 davon haben strafrechtliche Relevanz.
Forderungen nach besseren Statistiken und schärferem Strafrecht
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert eine bundesweite Statistik zu Anklagen, Verurteilungen und Einstellungen von Gerichtsverfahren. „Das Bundesamt für Justiz sollte dafür sorgen, dass die Gerichte die entsprechenden Zahlen melden“, sagte er der „Welt am Sonntag“.
Auch die Justiz wird aufgerufen, handfester gegen antisemitische Straftaten vorzugehen. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, erklärte: „Die Leugnung des Existenzrechts Israels muss ein Strafrechtsbestand werden.“ Schuster äußerte seine Enttäuschung darüber, dass die Justizministerkonferenz keine Verschärfungen des Strafrechts beschlossen hatte.
Vorstoß zur Volksverhetzungsparagrafenverschärfung
Regierungsbeauftragter Klein und SPD-Fraktionsgeschäftsführer Johannes Fechner plädieren für eine Verschärfung des Straftatbestandes der Volksverhetzung. Besonders die Angemessenheit des Passus, der die Störung des öffentlichen Friedens voraussetzt, wird infrage gestellt. Klein zufolge sollte dieser gestrichen werden, damit auch antisemitische Beleidigungen konsequenter geahndet werden können. Fechner ergänzte: „Der Paragraf 130 StGB zur Volksverhetzung ist zu unpräzise, hier gibt es eine Strafbarkeitslücke.“
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