Die Nachfrage nach der zentralen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen von Bundesbehörden steigt stetig an. Dies zeigt sich in der Zunahme von Anträgen auf Schlichtung, die im Laufe der Jahre eingegangen sind.
Zunehmende Anträge bei der Schlichtungsstelle
Seit der Einrichtung im Jahr 2017 haben sich Menschen, die sich von Bundesbehörden diskriminiert fühlen, in 1328 Fällen an die zentrale Schlichtungsstelle gewandt, berichtet eine Sprecherin der Schlichtungsstelle dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Von 2017 bis 2022 lagen die jährlichen Anträge unter 200, 2023 stiegen sie jedoch auf 267 an. Im Jahr 2024 sind bisher 57 Anträge eingegangen.
Schlichtungsstelle für Diskriminierte
Die Schlichtungsstelle ist zuständig, wenn sich Menschen mit Behinderungen von Bundesbehörden und -einrichtungen diskriminiert fühlen. Die Anträge betreffen unter anderem das Benachteiligungsverbot, das das Schlechterstellen von Menschen mit Behinderungen untersagt. Andere Fälle drehen sich beispielsweise um die bauliche Barrierefreiheit oder um Websites, die nicht barrierefrei gestaltet sind.
Weitere Aufgaben der Schlichtungsstelle
Seit Juli 2021 ist die Schlichtungsstelle darüber hinaus zuständig, wenn Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu einer öffentlich zugänglichen Einrichtung mit einem Assistenzhund verweigert wird. Die Stelle nennt auf ihrer Website Arztpraxen oder Supermärkte als Beispiele.
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