Das staatliche Finanzierungsdefizit Deutschlands ist im ersten Halbjahr 2023 auf 42,1 Milliarden Euro gestiegen, was einen Anstieg von 37,6 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum darstellt. Dies geht aus Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor.
Steigendes Finanzierungsdefizit
Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP), betrug die Defizitquote im ersten Halbjahr 2023 2,1 Prozent. Diese Steigerung ist auf eine Zunahme der Ausgaben um 7,7 Prozent bei einem relativ geringen Anstieg der Einnahmen um 3,5 Prozent zurückzuführen. Vor allem der Bund trug mit einem Defizit von 39,2 Milliarden Euro, das um 3,0 Milliarden Euro höher als im Vorjahreszeitraum war, maßgeblich zum gesamtstaatlichen Defizit bei.
Finanzielle Veränderungen auf Länder- und Gemeindeebene
Auch die Defizite der Länder und Gemeinden, die 3,1 Milliarden Euro respektive 6,8 Milliarden Euro betrugen, wirkten sich auf das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit aus. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, in dem diese noch Finanzierungsüberschüsse aufgrund hoher Transfers des Bundes erzielt hatten, stellt dies eine bemerkenswerte Entwicklung dar.
Veränderungen in der Sozialversicherung und Steuereinnahmen
Die Sozialversicherung verzeichnete im ersten Halbjahr 2023 einen Überschuss von 7,0 Milliarden Euro, der um 0,7 Milliarden geringer war als im Vorjahreszeitraum. Parallel dazu sanken die Steuereinnahmen um insgesamt 0,3 Prozent. Eine Ausnahme bildete die Mehrwertsteuer, die einen Zuwachs von 0,5 Prozent verzeichnete, während die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer um 33,5 Prozent sanken.
Anstieg der staatlichen Ausgaben
Der starke Anstieg der staatlichen Ausgaben steht insbesondere in Zusammenhang mit den “Entlastungspaketen” der Bundesregierung, die als Reaktion auf die hohe Inflation und die hohen Energiepreise eingeführt wurden. So erhöhten sich die Subventionen im ersten Halbjahr 2023 um beeindruckende 45,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Zusammenfassung und Ausblick
Die hier präsentierten Daten stammen aus dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 und bilden die Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Rückschlüsse auf das Jahresergebnis lassen sich aus diesen Halbjahreszahlen nur begrenzt ziehen.