Am Ende des Jahres 2022 erhielten in Deutschland rund 482.300 Personen Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz, ein Anstieg von 21 Prozent oder etwa 84.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Etwa 40.000 dieser Personen stammten aus der Ukraine.
Anstieg der Leistungsempfänger
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war der Großteil der Leistungsempfänger männlich (63 Prozent) und zwischen 18 und 64 Jahren alt (67 Prozent). 31 Prozent der Empfänger waren Minderjährige, während 2 Prozent 65 Jahre und älter waren.
Herkunft der Leistungsempfänger
Die Mehrheit der leistungsberechtigten Personen stammte aus Asien (52 Prozent). Weitere 29 Prozent kamen aus Europa und 16 Prozent aus Afrika. Syria bildete mit 13 Prozent den größten Anteil der Herkunftsländer, gefolgt von Afghanistan (12 Prozent) und dem Irak (11 Prozent). Acht Prozent der Leistungsberechtigten kamen aus der Ukraine.
Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes
Laut Asylbewerberleistungsgesetz sind Ausländer berechtigt, Leistungen zu erhalten, wenn sie eine der definierten Voraussetzungen erfüllen. Unterschieden wird hierbei zwischen Regelleistungen, die den notwendigen Bedarf abdecken, und besonderen Leistungen. Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtswidrig beeinflusst haben, erhalten besondere Leistungen.
Übergang zum Sozialgesetzbuch
Am oder vor dem 31. August 2022 wechselten hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung besaßen, vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Sozialgesetzbuch. Neu ankommende Personen aus der Ukraine erhalten jedoch zunächst Leistungen nach dem AsylbLG, bis eine benötigte Aufenthaltserlaubnis erteilt und ihre Einordnung in SGB II oder SGB XII geklärt ist.
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