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Startseite Deutschland & die WeltAnschlag in Moskau verändert Gefährdungseinschätzung in Deutschland nicht
Deutschland & die Welt

Anschlag in Moskau verändert Gefährdungseinschätzung in Deutschland nicht

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 25. März 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 25. März 2024
Bereitschaftspolizei / Foto: dts
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Der Anschlag in Moskau hat die Bewertung der islamistischen Bedrohung in Deutschland durch die Bundesregierung nicht verändert, da sie bereits als hoch eingestuft wurde. Maßnahmen gegen mögliche Terrorakte sind dabei konstant aufgrund der akuten Bedrohung durch islamistischen Terrorismus, so ein Regierungssprecher.

Die Bedrohung bleibt konstant hoch

Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Gefährdungseinschätzung der Sicherheitsbehörden zur islamistischen Bedrohung in Deutschland durch den Moskauer Anschlag unverändert bleibt. „Diese war vorher schon hoch“, erklärte ein Regierungssprecher am Montag in Berlin. Diese kontinuierlich hohe Bedrohungseinschätzung wird durch die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden gegen die Terrorverdächtigen der Gruppierung „Islamischer Staat – Provinz Khorasan“ (ISPK) verdeutlicht.

Besonderer Fokus auf die islamistische Szene

Seit dem 7. Oktober 2023 hat die islamistische Szene in Deutschland laut Behördenangaben noch stärker an Priorität gewonnen. „Die islamistische Szene ist seit dem 7. Oktober 2023 insgesamt noch stärker im Fokus der Sicherheitsbehörden“, unterstrich der Sprecher der Bundesregierung. Es werde jedem Hinweis nachgegangen und in engem Austausch mit internationalen Partnern gehandelt, da die Gefahr durch islamistischen Terrorismus „akut“ sei.

Keine Terrorwarnstufe in Deutschland

Anders als in Ländern wie Frankreich gibt es in Deutschland keine festgelegten Terrorwarnstufen. „Das Bundeskriminalamt erstellt jedoch periodisch und einzelfallbezogen Gefährdungsbewertungen zur terroristischen Bedrohungslage, die allen Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden“, erklärte der Regierungssprecher. Sollte die allgemeine Risikolage sich erhöhen oder im Einzelfall ein konkretes Risiko vorliegen, würden „umgehend angepasste Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt“. Dies geschehe jedoch immer im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Länderpolizeien.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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