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Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen: Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park

Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg hat das zuständige Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Angeklagten sind drei Männer, die der Drogenszene zugeordnet werden und als Asylbewerber nach Deutschland eingereist sind.

Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park

Im Juni des vergangenen Jahres soll eine 27-jährige Frau im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg von mindestens drei Männern vergewaltigt worden sein. Die Frau und ihr Ehemann, beide aus Georgien stammend, wurden nach dem Kauf von Kokain und intimen Handlungen in dem Park von fünf Männern umringt. Während zwei der Männer den Ehemann mit Stöcken und Ästen attackierten und 1.200 Euro entwendeten, sollen mehrere Männer die Frau geschlagen und vergewaltigt haben. Die Polizei wurde von einem Anwohner alarmiert, der die Schreie der Frau hörte.

Die Angeklagten

Zwei der drei Angeklagten sind der Polizei unter falschen Namen bekannt. Ein 21-jähriger Angeklagter aus Somalia, der seit 2016 in Deutschland lebt und keinen festen Wohnsitz hat, ist unter zehn Alias-Identitäten bekannt. Bei ihm handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber, der in der Vergangenheit bereits wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurde. Diese Verfahren wurden jedoch nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt.

Ein 22-jähriger Mitangeklagter aus Guinea, der ebenfalls keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und vier weitere Namen führt, ist seit 2017 in Deutschland. Auch sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er wurde in der Vergangenheit zu einer Jugendstrafe von einem Jahr wegen Drogenhandels verurteilt.

Der dritte Angeklagte, ebenfalls ein 22-jähriger Guineer, lebt in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Auch sein Asylantrag wurde abgelehnt, jedoch besitzt er eine Duldung. Gegen ihn liegen drei Eintragungen vor, unter anderem wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft Berlin sah jedoch von einer Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit ab.

Ein Termin für den Prozess steht bislang noch nicht fest, bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber der „Welt“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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