Anklage erhoben gegen syrischen Staatsangehörigen im Fall der Messerattacken in Duisburger Fitnessstudio
Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen syrischen Staatsangehörigen erhoben. Ihm werden Mord und versuchter Mord in drei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung vorgeworfen, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag mitteilte.
Radikal-islamistische Ideologie des IS als Motiv
Laut Anklageschrift soll der Angeklagte ein Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie des „Islamischen Staates“ (IS) sein. Aus dieser Einstellung heraus habe er den Entschluss gefasst, durch die Tötung vermeintlich „Ungläubiger“ in Deutschland einen Beitrag zu einem globalen Glaubenskrieg zu leisten.
Brutale Angriffe in Duisburg
Der erste Angriff ereignete sich am 9. April in der Duisburger Altstadt, als der Angeklagte einem ihm zufällig begegnenden Mann mit einem Messer mindestens 28 Mal in den Bauch-, Kopf- und Nackenbereich stach. Das Opfer erlag noch am selben Tag seinen Verletzungen.
Am 18. April betrat der Beschuldigte ein Fitnessstudio in Duisburg mit dem Ziel, möglichst viele „Ungläubige“ zu töten. Im Umkleide- und Duschbereich stach er nacheinander auf drei männliche Studiobesucher ein und verletzte sie lebensbedrohlich. Anschließend fügte er einem Ersthelfer zwei Stichverletzungen in den Oberschenkel zu.
Verdächtiger in Untersuchungshaft
Der Angeklagte befindet sich seit dem 24. April in Untersuchungshaft. Zunächst wurde er aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Duisburg festgenommen, der später am 24. Mai durch einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt wurde.
Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls am 28. April.
Quelle: dts Nachrichtenagentur