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Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin vor Staatsschutzsenat

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden erhoben. Susann E., Ehefrau von André E., wird Beihilfe vorgeworfen, darunter der Transport zweier NSU-Mitglieder sowie die Bereitstellung ihrer Krankenkassenkarte und Personalien zur Unterstützung der Terrorgruppe.

Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin

Laut der Bundesanwaltschaft soll Susann E. bereits Anfang 2007 gewusst haben, dass die Mitglieder des NSU unter falscher Identität im Untergrund agierten. Damals hatten sie bereits rassistisch motivierte Morde und Banküberfälle begangen. „So soll E. zwei der drei NSU-Terroristen Ende Oktober 2011 zum Abholtermin für ein Wohnmobil, welches bei einem Raubüberfall eingesetzt wurde, gefahren haben“, teilte der Generalbundesanwalt mit.

Hilfeleistungen der Beschuldigten

Im Herbst 2008 habe Susann E. der Hauptangeklagten ihre Krankenkassenkarte mehrfach zur Verfügung gestellt, damit diese unerkannt Arzttermine wahrnehmen konnte. Außerdem soll sie ihre Personalien bereitgestellt haben, um für das NSU-Trio Bahncards zu besorgen. Diese Handlungen hätten es den NSU-Mitgliedern ermöglicht, „ohne die Gefahr einer Enttarnung vergünstigt mit Zügen der Deutschen Bahn zu fahren“, führte die Ermittlungsbehörde weiter aus.

Weitere Beteiligung und aktueller Stand

Weiterhin wird Susann E. der Transport zweier NSU-Mitglieder vorgeworfen, und zwar zum Abholtermin des Wohnmobils, das für den letzten Raubüberfall der Gruppe in Eisenach im November 2011 genutzt wurde. Laut der Karlsruher Behörde habe sich der Tatverdacht gegen Susann E. durch neue Erkenntnisse weiter erhärtet. Aktuell befindet sich die Beschuldigte jedoch auf freiem Fuß.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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