Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen fünf mutmaßliche Unterstützer des Islamischen Staates (IS) vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen 2020 und 2022 durch das Sammeln und Transferieren von Spendengeldern den IS finanziell unterstützt zu haben.
Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Laut dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), erfolgte die Anklageerhebung gegen drei Männer und zwei Frauen wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Den Beschuldigten, die am 31. Mai 2023 festgenommen wurden und sich seither in Untersuchungshaft befinden, wird vorgeworfen, in den Jahren 2020 bis 2022 über 250.000 Euro an Spendengeldern für den IS gesammelt und transferiert zu haben.
Zweck der Spendengelder: Freikauf von inhaftierten IS-Kämpfern
Nach Angaben des GBA wurden diese Spendengelder dazu genutzt, inhaftierte IS-Kämpfer aus den Lagern Al-Hol und Roj in Syrien freizukaufen und ihnen anschließend einen Lebensunterhalt zu garantieren. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft deckten auf, dass die Gesamtsumme der gesammelten Einzelspenden über 250.000 Euro betrug.
Dieser Fall wirft erneut Licht auf die Schattenwelt der Finanzierung terroristischer Aktivitäten und zeigt die Bedeutung der Arbeit der Ermittlungsbehörden bei der Aufdeckung solcher kriminellen Netzwerke.
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