Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen drei syrische Staatsangehörige erhoben, denen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Die „Liwa al-Tawhid“, in deren Reihen die Angeklagten aktiv gewesen sein sollen, hat laut Anklageschrift zwischen 2012 und 2014 in der syrischen Provinz Aleppo operiert.
Anklageerhebung gegen syrische Staatsangehörige
Die Bundesanwaltschaft klagt drei syrische Staatsangehörige vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin an, wie der Generalbundesanwalt (GBA) bekannt gab. Es besteht der hinreichende Verdacht, dass die Beschuldigten Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liwa al-Tawhid“ („Brigade des Monotheismus“) waren.
Tätigkeiten innerhalb der Vereinigung
Genannte Gruppierung war eine bewaffnete islamistische Vereinigung, die zwischen 2012 und 2014 in der syrischen Provinz Aleppo agierte. Sie zählte bis zu 10.000 Kämpfer und verfolgte das Ziel, das Regime von Bashar al-Assad zu stürzen und einen Gottesstaat auf Basis der Scharia zu etablieren.
Ein Angeklagter steht laut Anklageschrift im Verdacht, ein Bataillon innerhalb der „Liwa al-Tawhid“ gegründet und befehligt zu haben. Dieses hat er in diverse Kampfeinsätze der Vereinigung geführt. „Unter anderem eroberte die Einheit einen Stadtteil von Aleppo und hielt diesen über längere Zeit besetzt“, wird in der Anklageschrift informiert.
Propagandaaktivitäten
Ein weiterer Angeklagter soll als Pressesprecher und Berichterstatter für die Gruppierung fungiert haben. „Er verherrlichte und warb öffentlich für die Vereinigung durch die Erstellung zahlreicher Beiträge über die Aktivitäten der Gruppierung“, so die Generalbundesanwaltschaft. Regelmäßig begleitet von dem dritten Angeklagten in Kampfgebiete, hat dieser für Propagandazwecke Berichte sowie Film- und Fotoaufnahmen angefertigt, heißt es weiter in der Anklageschrift.
Die Beschuldigten befinden sich zurzeit auf freiem Fuß. Die Gruppierung kooperierte auch mit anderen ausländischen terroristischen Vereinigungen der Region, insbesondere der „Jabhat al-Nusra“ und der „Ahrar al-Sham“.
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