Zwei Schweizer Brüder stehen im Fokus des Prozesses gegen eine mutmaßliche Reichsbürger-Terrorgruppe. Diese soll ihnen laut den Anklagen des Generalbundesanwalts mehr als 138.000 Euro für den Kauf von Waffen und die Aufdeckung eines angeblichen pädophilen Kinderschänderrings gezahlt haben. Der Großteil des Verfahrens wird im April vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eröffnet.
Schweizer Brüder im Visier der Ermittler
Berichten des “Stern” und RTL zufolge sind zwei polizeibekannte Schweizer Brüder ins Zentrum der Ermittlungen gegen eine mutmaßliche Reichsbürger-Terrorgruppe gerückt. Über Banktransaktionen sollen sie mindestens 138.710 Euro von der Gruppe erhalten haben. Zudem sollen weitere Gelder durch Bargeldübergaben geflossen sein. Mit diesen Geldern sollten sie nach Informationen der Medien unter anderem Waffen für die Gruppe beschaffen.
Vorwurf des geplanten Umsturzes
Des Weiteren wird der Gruppe vorgeworfen, einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant zu haben. Darüber hinaus sollen die Brüder von der Reichsbürger-Gruppe beauftragt worden sein, einen vermeintlichen pädophilen Kinderschänderring von Politikern und anderen Eliten in unterirdischen Tunneln in der Schweiz aufzudecken.
Ermittlungen der Schweizer Bundesanwaltschaft
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen die beiden Brüder eröffnet, wie ein Sprecher des Magazins bestätigte. Ihnen wird die “Unterstützung bzw. Beteiligung an einer terroristischen Organisation” vorgeworfen. Auch der Strafverteidiger eines der Brüder bestätigte, dass gegen seinen Mandanten ermittelt wird. Jedoch bestritt er die Vorwürfe gegen seinen Klienten: “Die Vorwürfe gegen meinen Klienten sind unzutreffend und werden bestritten”, sagte er. Ein Anwalt des zweiten Bruders ließ Fragen unbeantwortet.
Beginn des Prozesses im April
Der erste von vorerst drei Prozessen gegen 26 Angeklagte der Reichsbürger-Gruppe wird am 29. April vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eröffnet. Weitere Verfahren sollen ab Mai und Juni in Frankfurt und München stattfinden. Das Verfahren gilt als eines der größten Terrorverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bis zur möglichen Verurteilung gilt für alle Beschuldigten und Angeklagten die Unschuldsvermutung.
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