Titelfoto: Symbolbild, Heiko Westermann
Mit Sozialen Medien ist das immer so eine Sache, daher fragt unsere Redaktion lieber nach, bevor wir uns auf Basis eines aktuell u.a. bei Instagram kursierenden Fotos ein vorschnelles Urteil bilden.
Angeblich zeigt das Bild einen Akt angeblicher Polizeigewalt. Tatsächlich setzte die Osnabrücker Polizei am Montagabend (11.07.2022) auch Gewalt gegen einen Radfahrer ein, nachdem dieser bei einem Rotlichtverstoß auf frischer Tat ertappt wurde. Doch nicht etwa als Folge seiner Missachtung der Verkehrsregeln, sondern weil der Radler mit Drogen unterwegs war und sich partout weigerte die Tasche, in der er die illegalen Substanzen transportierte, freizugeben.
Und auch eine Freundin des radelnden Drogentransporters zeigte sich im weiteren Verlauf des Abends als wenig einsichtig.
Hier die detaillierte Schilderung der Osnabrücker Polizei, was es mit dem kursierenden Foto auf sich hat, das angebliche Polizeigewalt gegen einen Radfahrer zeigt:
Nach einem Rotlichtverstoß (Ampelkreuzung Wittekindstraße/Möserstraße) wurde am Montagabend gegen 22.20 Uhr ein Radfahrer von einer Funkstreife im Bereich Wittekindstraße/Klußstraße angehalten und kontrolliert. Dem Mann wurde die anlassbezogene Verkehrskontrolle eröffnet. Für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wurde er aufgefordert sich auszuweisen.
Da der Radfahrer sich nicht ausweisen konnte, baten die Polizisten den Mann, seine mitgeführten Gegenstände zwecks Durchsicht abzulegen. Sodann legte er all seine Gegenstände, bis auf eine mitgeführte Umhängetasche, ab.
Anhand der ausgehändigten Gegenstände war es den Beamten nicht möglich, seine Identität zu klären. Deshalb wurde der Mann ausdrücklich dazu aufgefordert, auch seine Umhängetasche abzulegen, um eine Durchsuchung dieser nach einem Ausweisdokument zu ermöglichen.
Damit konfrontiert, verweigerte der Radfahrer unmissverständlich die Herausgabe der Umhängetasche und zeigte sich nervös und gereizt.
Dem Mann wurde daraufhin die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung seiner Umhängetasche zur Feststellung der Identität erläutert.
Auch nach mehrfacher Herstellung von Transparenz des polizeilichen Handelns zeigte sich der Mann uneinsichtig und verweigerte nach wie vor die Aushändigung der Tasche.
Da eine Identitätsfeststellung somit vor Ort nicht möglich war, sollte der Radfahrer zur Klärung seiner Personalien zu einer Polizeidienststelle gebracht werden.
Aus Eigensicherungsgründen sollte der Mann die Umhängetasche für den Transport zur Dienststelle ablegen.
Erneut weigerte sich der Radfahrer seine Tasche herauszugeben, sodass ihm von den eingesetzten Beamten die Durchsetzung mit Zwang angedroht wurde.
Bei dem Versuch, die Umhängetasche des Mannes zu erlangen, sperrte sich dieser am Boden liegend mit aller Kraft, um im Besitz des Gegenstandes zu bleiben.
Den Polizisten gelang es schließlich die Tasche an sich zu nehmen. Bei diesem Gerangel zog sich der Radfahrer eine blutende Verletzung im Kopfbereich zu.
In der Umhängetasche fanden die Beamten Betäubungsmittel. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Substanzen wurden beschlagnahmt.
Da die Identität des Radfahrers nach wie vor nicht feststand, wurde die Wohnanschrift einer Bekannten aufgesucht. Hier sollten sich die Ausweisdokumente befinden.
Die Bekannte traf zeitgleich mit einem E-Scooter dort ein.
Trotz der Aufforderung, Abstand zu halten, rannte die Frau unmittelbar in Richtung des Streifenwagens und trat sehr dicht (unter einer Armlänge) an die eingesetzten Beamten und das Fahrzeug heran.
Um eine Befreiung des Mannes oder die Wegnahme des sich im Streifenwagen befindlichen Betäubungsmittels zu verhindern, wurde die Frau erneut aufgefordert, Abstand zu halten. Als auch ein Wegdrängen keinen Erfolg zeigte, fixierten die Beamten die Frau mit Handfesseln und brachten sie und ihren Bekannten zu einer Osnabrücker Dienststelle. Auf der Polizeiwache konnte die Identität des Radfahrers zweifelsfrei bestimmt werden, beide Personen wurden nach erkennungsdienstlichen Maßnahmen entlassen.