Amtsgericht Osnabrück / Foto: Köster
Deutlich weniger Zivilverfahren, schneller als der niedersächsische Durchschnitt und weniger Jugendstrafsachen: Das war das Jahr 2021 für das Amtsgericht Osnabrück. Doch künftig könnte der Bereitschaftsdienst für Richterinnen und Richter eine echte Herausforderung werden.
Die Zahl der Zivilverfahren ist im Jahr 2021 im Zuständigkeitsgebiet des Amtsgerichts Osnabrück erneut um über 250 Verfahren gesunken und reiht sich damit in den seit den 90er Jahren anhaltenden Trend ein. In den letzten 30 Jahren ist die Anzahl an Zivilverfahren auf Bundesebene um über 44 Prozent gesunken. Eine abschließende Erklärung woraus sich diese Entwicklung ergibt, soll eine Anfang 2023 erscheinende Studie zeigen. Als möglichen Erklärungsansatz nennt Pressesprecher Christian Koch die Streitwertgrenze für Amtsgerichte, die bisher nicht an das steigende Preisniveau angepasst wurde.
Gleichzeitig stieg die Zahl der Mediationen von 89 auf 97, einhergend mit leichtem Anstieg der Erfolgsquote um vier Prozentpunkte von 69 auf 73 Prozent.
Coronamaßnahmen haben Einfluss auf Zahlen
Weiterhin ging die Zahl der Erwachsenenstrafsachen leicht zurück, bewegen sich aber im zeitlichen Verlauf auf einem konstanten Niveau. Ein deutlicherer Rückgang von über 200 Fällen im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr wurde hingegen bei den Jugenstrafsachen verzeichnet. Dieser Rückgang sei auf die Einschränkungen die mit den Coronamaßnahmen einhergingen zurückzuführen. „Wenn alles geschlossen ist, gibt es auch weniger Möglichkeiten, Blödsinn anzustellen“, scherzt stellvertretender Leiter Dr. Michael Hune.
Einen besonderen Anstieg stellte das Amtsgericht bei den Bußgeldsachen fest, der sich großteilig aus über 400 Coronamaßnahmen bedingten Ordnungswidrigkeiten in der Stadt und im Landkreis Osnabrück ergibt.
Stolz ist Präsident Dr. Christiane Hölscher auf die Geschwindigkeit mit der das Amtsgericht Osnabrück arbeitet. So unterschreite die durchschnittliche Verfahrensdauer den Landesdurchschnitt deutlich. Bei Strafsachen war das Amtsgericht beispielsweise mit 3,9 Monaten durchschnittlicher Verfahrensdauer um über 26 Prozent schneller als der Landesdurchschnitt in Niedersachsen mit 5,3 Monaten.
Mehraufwand durch zunehmende Bereitschaftsnotwendigkeit
Vor mögliche Herausforderungen stelle das Amtgericht zukünftig vor allem die zunehmende Wichtigkeit des richterlichen Bereitschaftsdienstes. Durch den sogenannten Richtervorbehalt bei Ermittlungsmaßnahmen und Fixierungen bedarf es bei Anordnungen dieser Maßnahmen durch Polizei oder medizinisches Fachpersonal einer richterlichen Entscheidung. Daher müssen Richter zwischen 6 und 21 Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen – erreichbar sein. Wegen Personalzuwächsen bei Polizei und Staatsanwalltschaft und der faktischen Zentralisierung durch das AMEOS Klinikum steige die Anzahl der Einsätze für Bereitschaftseinsätze stetig.
„Seit drei Jahren steigt die Zahl der Fälle, bei denen ein Richter in Bereitschaft benötigt wird, jährlich um ca. zwölf Prozent“, erklärt Hölscher. Mittlerweile seien deshalb sieben Richterinnen und Richter zu unterschiedlichen Teilen am Bereitschaftsdienst beteiligt. „Um dem Mehraufwand auch zukünftig gerecht werden zu können, müssen langfristig die Personalzuwächse auch auf das Amtsgericht übertragen werden“, macht Hölscher deutlich.
2024 wird das Amtsgericht dann auch im Erweiterungsbau, dem neuen Justizzentrum, zu finden sein.