In einer kürzlichen Diskussion kritisierte die Menschenrechtsbeauftrage der Bundesregierung, Luise Amtsberg, kritisierte Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) für dessen Forderung nach Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze. Sie merkte an, dass solche Forderungen rechtswidrig wären.
Amtsberg kritisiert Forderungen nach Zurückweisungen
Luise Amtsberg, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, äußerte scharfe Kritik an den Aussagen des Unionsfraktionschefs Friedrich Merz (CDU), der Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze fordert. „Rechtswidrige Forderungen sind kein konstruktiver Beitrag zur Debatte“, sagte Amtsberg der „Süddeutschen Zeitung“.
Amtsberg, die auch Mitglied der Grünen ist, wies auf die rechtlichen Schwierigkeiten solcher Maßnahmen hin. „Auch die Union kennt die Grenzen des geltenden Europarechts und die sehr hohen praktischen Hürden“, so Amtsberg.
Nationale Alleingänge als problematisch angesehen
Amtsberg wies darauf hin, dass nationale Alleingänge nicht zur Lösung von Problemen beitragen. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass nationale Alleingänge keine Probleme lösen“, betonte sie. Amtsberg fügte hinzu, dass genau aus diesem Grund die EU-Mitgliedstaaten jahrelang um gemeinsame Regelungen gerungen hätten. Tatsächlich haben sich der Rat der EU und das Europäische Parlament erst im Frühjahr auf eine Reform der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik geeinigt.
Merz stellt Ultimatum an die Ampel-Koalition
Friedrich Merz hatte der Ampel-Koalition ein Ultimatum gesetzt. Bis zum Dienstag soll die Regierung eine verbindliche Erklärung abgeben, dass sie auch Zurückweisungen befürwortet. Andernfalls würde die Union keine weiteren Gespräche mit der Regierung über einen gemeinsamen Asylkurs führen, so Merz.
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