Staatssekretär Philipp Amthor (CDU) unterstützt den Vorstoß von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), Bürgergeldempfänger, die dazu in der Lage sind, stärker für kommunale Aufgaben heranzuziehen. Er knüpft diese Forderung an den Gerechtigkeitsgedanken gegenüber jenen, die den Sozialstaat finanzieren, und ordnet sie in die laufende Debatte über die Reform des Bürgergeldes ein.
Amthor knüpft an Gerechtigkeitsdebatte an
Philipp Amthor
„Die Diskussion fügt sich natürlich in eine gesamte Debatte, die wir jetzt ja auch führen, über die Reform und Zukunft des Bürgergeldes. `Neue Grundsicherung` ist ja unser Konzept, das eben schon darauf setzt, den Sozialstaat zu erhalten, aber dafür zu sorgen, und das ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die den Sozialstaat erarbeiten, dass diejenigen, die etwas beitragen können, das auch tun“, so der CDU-Politiker weiter (Quelle: „Frühstart“ von RTL und ntv).
Rechtlicher Rahmen für Arbeitspflichten
Nach Artikel 12 des Grundgesetzes darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht. Bürgergeldempfänger können nach Paragraf 16d SGB II zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden. Diese sollen dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Die Teilnahme gilt als Mitwirkungspflicht und kann bereits jetzt mit einer Kürzung des Bürgergeldes sanktioniert werden.
Frühere Vorstöße der AfD
Eine strengere Arbeitspflicht hatte zuerst die AfD-Bundestagsfraktion ins Spiel gebracht. Im Oktober 2023 hatte sie vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten sollen.
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