Die Ampelparteien im Bundestag haben sich auf einen Gesetzesentwurf für das Jahressteuergesetz geeinigt, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Entwurf zielt unter anderem auf Verbesserungen für Kapitalanleger und Eltern betreuungspflichtiger Kinder ab.
Auswirkungen auf Kapitalanleger und Eltern
Christoph Meyer (FDP) gab bekannt, dass Kapitalmarktakteure durch das neue Gesetz erheblich profitieren werden. Das Ende der Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist eine der bedeutenden Änderungen. Bisher konnten Verluste aus solchen Geschäften nur bis zu 20.000 Euro mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, eine Praxis, an der der Bundesfinanzhof im Juni Zweifel geäußert hatte. “Auf Initiative der FDP wird der Verlustverrechnungsbeschränkung ein Ende gesetzt und das rückwirkend bis 2020”, sagte Meyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. “Wir haben die wahrscheinlich verfassungswidrigen Sonder-Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen aus dem Gesetz gestrichen. So schützen wir Kapitalanleger vor ungerechten Steuerforderungen”, ergänzte er.
Verbesserungen für Eltern betreuungspflichtiger Kinder
Darüber hinaus wurde als Teil der parlamentarischen Verhandlungen die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten um bis zu 800 Euro erhöht, ein zusätzlicher Vorteil, den die FDP erreicht hat. Meyer betonte die Bedeutung dieser Neuerung: “Wir entlasten arbeitende Eltern und machen eine höhere individuelle Arbeitszeit attraktiver, das ist ein Schritt hin zu mehr Vereinbarkeit von Familien und Beruf.”
Die Entwicklung des Jahressteuergesetzes
Das Jahressteuergesetz mit zahlreichen Detailregelungen war bereits im Juni vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden und wurde zuletzt von den Parteien im Bundestag beraten. Mit der jüngst erreichten Vereinbarung zwischen den Ampelparteien scheint der Weg für die endgültige Verabschiedung des Gesetzes nun frei zu sein.
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