Die Ampelparteien haben sich laut eines Berichts des “Tagesspiegels” auf eine neue Regelung zum Umgang mit Kinderehen in Deutschland geeinigt. Demnach ist jede im Ausland geschlossene Kinderehe in Deutschland künftig unwirksam. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im April vorgelegt werden.
Einigung auf Unwirksamkeitslösung
Die Ampelparteien im Bundestag haben einen Kompromiss beim Umgang mit Kinderehen in Deutschland gefunden. Nach Informationen des “Tagesspiegels” plant das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf des Gesetzes, der im Laufe des Aprils vorliegen soll. Die endgültige Abstimmung innerhalb der Regierung steht jedoch noch aus.
Eine Überarbeitung des Gesetzes war nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Das Gericht hatte die bisherige Regelung als nicht gesetzeskonform eingestuft. Es wurde eine Übergangsfrist bis Ende Juni festgesetzt, um eine Regelungslücke zu vermeiden.
Konflikte bei der Lösungssuche
Die Findung der neuen Regelung war nicht konfliktfrei. Die FDP plädierte ursprünglich für eine Aufhebungslösung, bei der jede Ehe individuell betrachtet und entschieden werden sollte, während die SPD eine Unwirksamkeitslösung favorisierte, bei der jede im Ausland geschlossene Kinderehe in Deutschland grundsätzlich unwirksam ist.
Trotz der unterschiedlichen Ansätze konnte eine einheitliche Lösung gefunden werden. Nach Bestätigung eines Sprechers des Bundesjustizministeriums gegenüber dem “Tagesspiegel” wird die Unwirksamkeitslösung umgesetzt.
Einführung des neuen Gesetzes
Um eine nahtlose Übernahme der neuen Regelung zu gewährleisten, wird angestrebt, das Gesetzgebungsverfahren noch innerhalb der Übergangsfrist abzuschließen. Der Gesetzentwurf soll direkt aus dem Parlament eingebracht werden, um das Verfahren zu verkürzen. Nach der geplanten Einführung der neuen Regelung würden dann notwendige Folgeregelungen, etwa zur Vermeidung von Härten bei Unterhalt und Renten, umgesetzt. und den Tag
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