Die Ampelkoalition plant eine Kürzung der Ruhebezüge früherer Bundespräsidenten für die Zeit vor deren Eintritt ins Rentenalter. Das Gesetz betrifft nur Christian Wulff.
„Mit dem Gesetz soll geregelt werden, dass zukünftig auch Einkommen aus einem privatwirtschaftlichen Anstellungsverhältnis oder aus selbstständiger Tätigkeit angerechnet wird“, heißt es aus einer internen Unterlage der SPD-Bundestagsfraktion, über die der „Spiegel“ berichtet.
Bisher werden die Ruhebezüge von Altbundespräsidenten, der sogenannte Ehrensold, nur mit Einkommen und Ruhegehalt aus dem öffentlichen Dienst verrechnet. Frühere Staatsoberhäupter erhalten genauso viel Geld wie der amtierende Bundespräsident. 2022 waren das 258.000 Euro.
Gesetz betrifft nur Christian Wulff
Die neue Regelung soll nach Informationen aus Koalitionskreisen für ehemalige Staatsoberhäupter gelten, solange sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben. Der einzige noch lebende Altbundespräsident, auf den das derzeit zutrifft, ist Christian Wulff. Er war mit 51 Jahren als jüngstes Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ins Amt gekommen und trat 2012 nach knapp zwei Jahren zurück. Nach seinem Rückzug aus Schloss Bellevue arbeitete Wulff unter anderem wieder als Rechtsanwalt. Inzwischen ist er 64 Jahre alt, die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht Wulff im September 2025.
Auf Anfrage wollte sich der Altbundespräsident nicht zu der von der Ampelkoalition geplanten Gesetzesänderung äußern. Aus dem Haus des amtierenden Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ist zu hören, er begrüße es, dass sich das Parlament der Sache annehme, er werde die Entscheidungen mittragen.
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