Die Ampelkoalition hat ihre Verhandlungen über die Teillegalisierung von Cannabis abgeschlossen, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Während das Gesetz nicht wie geplant am 1. Januar in Kraft treten wird, wurden letzte Anpassungen vorgenommen, darunter das Verbot von „Edibles“ und der Konsum in Cannabis-Vereinen.
Einigung in der Ampelkoalition
In den Verhandlungen zur Teillegalisierung von Cannabis innerhalb der Ampelkoalition konnte eine Einigung erzielt werden. Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, bestätigte im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe), dass der Gesundheitsschutz das „Leitmotiv des Gesetzes“ bleibt.
Abschluss der Verhandlungen und letzte Anpassungen
Obwohl das Gesetz nicht wie erwartet zum 1. Januar in Kraft treten kann, wurden wichtige letzte Anpassungen vereinbart. Lauterbach führte aus: „Es konnten noch einige Punkte beschlossen werden, die dafür wichtig waren. Etwa dass Edibles verboten bleiben, also zum Beispiel Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten. Und auch, dass in den Cannabis-Vereinen nicht auch konsumiert werden darf.“
Unklarheit über freien Verkauf von Cannabis
Zur Frage, ob der freie Verkauf von Cannabis in Modellregionen – als zweite Säule der Cannabislegalisierung – in dieser Legislaturperiode eingeführt werden kann, äußerte sich der Minister ausweichend. „Die regierungsinterne Abstimmung dazu läuft bereits“, erklärte Lauterbach und zeigte sich dennoch optimistisch: „Der Start in die Cannabis-Gesetzgebung wird gelingen.“
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