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Ampelfraktionen und Union planen Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor AfD

Angesichts der Befürchtung, dass das Bundesverfassungsgericht unter Druck geraten könnte, planen die Ampelfraktionen und die Union eine Grundgesetzänderung. Das Ziel ist es, eine Situation wie in Polen zu vermeiden, in der das Verfassungsgericht von der regierenden Partei manipuliert wurde.

Gemeinsame Anstrengungen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Laut Berichten des „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, sei man unter den beteiligten Parteien „im Prinzip einig“, um das Bundesverfassungsgericht vor möglichen Angriffen zu schützen. Ein solcher Schritt ist besonders relevant, da eine solche Änderung eine Zweidrittel-Mehrheit erfordert – eine Mehrheit, die die Regierungsfraktionen alleine nicht erreichen können.

Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Bundestagsfraktion, betonte die Dringlichkeit dieser Angelegenheit: „Es ist notwendig und richtig, jetzt zügig zu beraten und zu entscheiden, wie wir das für unsere Demokratie maximal wichtige Bundesverfassungsgericht besser schützen können.“ Er bestätigte auch die Wichtigkeit der Union in diesem Prozess: „Denn die Union ist… eine ganz entscheidende politische Kraft für das Gelingen dieses Prozesses.“

Vorschläge zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit

Verschiedene Ansätze wurden vorgeschlagen, um das Bundesverfassungsgericht widerstandsfähiger zu machen. Johannes Fechner, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, hat vorgeschlagen, die erforderliche Mehrheit für eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zu erhöhen: „Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden. Daraus sollten wir eine Zweidrittel-Mehrheit machen.“

Stephan Thomae, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, hat weitere Maßnahmen vorgeschlagen, wie zum Beispiel „die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden kann“. Thomae warnte davor, dass das Verfassungsgericht sonst möglicherweise „als einer der wichtigsten Kontrolleure der Macht und Hüter der Verfassung lahmgelegt“ werden könnte.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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