Die Ampelfraktionen von SPD, Grünen und FDP planen eine Reform der Geschäftsordnung des Bundestages, die höhere Strafen für Missachtung der Ordnung einbringt und Einschränkungen bei der Vizepräsidentenwahl beinhaltet. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Pöbeleien im Bundestag zu minimieren und die wiederholte Nominierung von Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten durch die AfD einzudämmen.
Reform der Geschäftsordnung
Die neue Geschäftsordnung sieht vor, die Strafen für „nicht nur geringfügige Verletzung“ von Ordnung oder Würde des Bundestages zu erhöhen. Der Spiegel berichtet, dass künftig ein Ordnungsgeld von 1.500 Euro verhängt werden kann, eine Erhöhung von den bisherigen 1.000 Euro. Im Wiederholungsfall sollen 3.000 Euro statt der früheren 2.000 Euro fällig werden. Der Entwurf enthält auch Überlegungen zu einem Sanktionsautomatismus. Ermahnungen im Parlament könnten in der Folge ab dem dritten Ordnungsruf zwangsläufig finanzielle Folgen für Abgeordnete haben.
Neuregelung zur Vizepräsidentenwahl
Ein weiterer Bestandteil des Entwurfs der Ampelfraktionen ist eine Neuregelung zur Vizepräsidentenwahl. Die Koalition reagiert damit auf den Umstand, dass die AfD-Fraktion immer wieder neue Kandidaten für das Amt aufgestellt hat. Laut Angaben der Parlamentsverwaltung sind seit 2017 insgesamt 35 Wahlvorschläge der AfD gescheitert.
In Zukunft soll nach drei erfolglosen Wahlverfahren mindestens ein Viertel der Parlamentarier einem neuen Anlauf zustimmen müssen. Mit ihren 78 Fraktionsmitgliedern wäre die AfD nicht in der Lage, diese Hürde aus eigener Kraft zu überwinden. Eine ähnliche Regel plant die Koalition auch für die Chefposten in den Bundestagsausschüssen. Bis Ostern soll die Reform beschlossen sein.
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