Foto: Solidaritätszuschlag, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Ampelkoalition steuert in der Frage der Zukunft des Solidaritätszuschlags auf einen offenen Konflikt zu. Sollte der Bundesfinanzhof den Solidaritätszuschlag in seiner derzeitigen Form für grundgesetzwidrig halten und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, muss das Bundeskabinett gemeinsam entscheiden, ob die Regierung dem Verfahren beitritt und damit den Zuschlag in Karlsruhe verteidigt.
Das geht aus einer Antwort der Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgabe) berichten. „Sollte das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig werden, gelten die Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien.“ Das bedeute unter anderem, dass über einen Beitritt das Kabinett entschieden werden müsse, schreibt Finanz-Staatssekretärin Luise Hölscher. Zuletzt hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den von Amtsvorgänger Olaf Scholz (SPD) erklärten Beitritt zum Verfahren vor dem Bundesfinanzhof rückgängig gemacht. Deshalb war das Finanzministerium bei der mündlichen Verhandlung über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags am 11. Januar nicht vertreten. Der Alleingang bei dem Verfahren vor dem BFH ist zwar nach den Regeln der Regierung möglich, dennoch hatte er bei SPD und Grünen für Verstimmung gesorgt. Beide Parteien wollen am Soli für die höchsten Einkommen festhalten, die FDP will ihn vollständig abschaffen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist für den 30. Januar angekündigt. Der Linken-Politiker Christian Görke sprach von einer „Zerreißprobe“ für die Ampel. „Wenn die Ampel bei der Abschaffung des Solis zusieht, winkt sie damit eine der größten Steuersenkungen für Reiche des letzten Jahrzehnts durch“, mahnte er.