Die Ampelkoalition plant laut „Bild am Sonntag“, die Bedingungen für Bürgergeld-Empfänger zu verschärfen. Künftig sollen sie Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden annehmen müssen. Zusätzlich plant die Regierung, Überstunden und Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver zu gestalten.
Verschärfung der Bedingungen für Bürgergeld-Empfänger
Die Ampel einigte sich auf deutliche Verschärfungen für die Empfänger der Grundsicherung. Ein Maßnahmenkatalog sieht vor, dass bei angebotenen Jobs die Zumutbarkeit nachjustiert wird. Detailliert heißt das, bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden müssten Bürgergeld-Empfänger eine Pendelzeit von drei Stunden (hin und zurück) akzeptieren. In Fällen geringerer Arbeitszeit gelten 2,5 Stunden für den Arbeitsweg. Die Jobcenter sollen innerhalb von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Empfängers nach Arbeitsplätzen suchen.
1-Euro-Jobs für Totalverweigerer
Weiterhin plant die Ampelkoalition, bei Totalverweigerern auf das Instrument der 1-Euro-Jobs zurückzugreifen. Durch diese Arbeitsgelegenheiten will man den schrittweisen Einstieg in den Arbeitsmarkt befördern.
Förderung von Überstunden und Arbeit über das Renteneintrittsalter hinaus
Die Ampelkoalition will Überstunden und Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver machen. Bezahlte Überstunden sollen künftig keine Steuern und Abgaben mehr mit sich ziehen. Für Betriebe mit Tarifbindung gilt dies für Mehrarbeit oberhalb von 34 Wochenarbeitsstunden, in Firmen ohne Tarifvertrag erst ab der 41. Arbeitsstunde.
Ausweitung der regulären Arbeitszeit
Das Aufstocken der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten soll ebenfalls gefördert werden. Erhält ein Arbeitnehmer für das Aufstocken der Arbeitszeit eine Prämie, soll diese steuerlich begünstigt werden. Die Höhe des Steuernachlasses muss noch geklärt werden.
Sonderregelungen für Firmen mit Tarifbindung
Weiterhin sollen Firmen mit Tarifbindung Ausnahmeregeln von der Tageshöchstarbeitszeit erhalten. Diese Regelung will die Bundesregierung allerdings zeitlich begrenzen und evaluieren. Es soll auch weiterhin die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit geben, bei der auf eine technische Arbeitszeiterfassung verzichtet wird.
Attraktive Bedingungen für weiterarbeitende Rentner
Die Regierung plant, die Arbeit für Rentner attraktiver zu gestalten. Rentner, die weiterarbeiten, sollen nicht nur die Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhalten können, sondern auch noch eine Rentenaufschubprämie wählen können. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung in Höhe der Rente, die ihm sonst ausgezahlt worden wäre.
Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeit bei Hinterbliebenenrente
Die Zuverdienstmöglichkeit bei der Hinterbliebenenrente soll ausgeweitet werden. Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente sollen künftig neben dem Einkommensfreibetrag von 992 Euro zusätzlich 545 Euro Erwerbseinkommen pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen.
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