Ein gemeinsamer Entwurf von Ampel und Union zur Änderung des Parteiengesetzes zielt darauf ab, mehr Transparenz in der Wahlkampffinanzierung zu schaffen und „undurchsichtige Vereine“, die Parteiwerbung betreiben, zu regulieren. Das Gesetz, das voraussichtlich nächste Woche im Bundestag verabschiedet wird, verpflichtet „eigenmächtig werbende Dritte“ dazu, die betroffenen Parteien vorab über geplante Werbeaktionen zu informieren.
Neue Regulierungen für Parteiwerbung
Wie der „Spiegel“ berichtet, greift die geplante Reform insbesondere das Phänomen der sogenannten Parallelaktionen auf. Hierbei handelt es sich um Parteiwerbung durch „undurchsichtige Vereine“. Ein solcher Verein hatte in der Vergangenheit millionenschwere Kampagnen zugunsten der AfD organisiert und unter anderem hunderttausende Gratiszeitungen mit Wahlaufrufen an deutsche Haushalte verteilt.
Dabei blieb jedoch im Dunkeln, wer für die Werbung aufkam. Denn anders als Parteien müssen Vereine ihre Geldgeber nicht offenlegen. Die AfD beteuerte, nichts mit dem Verein zu tun zu haben.
Eigenmächtige Werbung durch Dritte
Mit dem neuen Gesetzesentwurf werden nun „eigenmächtig werbende Dritte“ dazu verpflichtet, ihre Werbeaktionen bei der betroffenen Partei vorab anzuzeigen. Wenn Parteien die Unterstützung nicht annehmen möchten, müssen sie vom Werbenden eine Unterlassung fordern. Erfolgt jedoch eine Annahme der Werbung, so wird diese als Spende gewertet und muss dementsprechend öffentlich gemacht werden. Wie genau Unterstützervereine ihre Geldgeber offenlegen müssen, ist noch unklar.
Irene Mihalic, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, kommentierte den Entwurf folgendermaßen: „Verdeckter Parteienwerbung schieben wir damit einen Riegel vor“. Der Entwurf soll voraussichtlich in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden.
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