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Ampel über mögliche Klage gegen Wahlrechtsreform nicht beunruhigt

Foto: Stimmzettel für Bundestagswahl am 24.09.2017, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor der ersten Bundestagsdebatte über eine Verkleinerung des Parlaments an diesem Freitag zeigten sich die Ampelfraktionen angesichts einer möglichen Verfassungsklage der Union unbeeindruckt. “Einer möglichen Klage von CDU/CSU vor dem Bundesverfassungsgericht blicken wir ruhig entgegen. An der Reform haben unterschiedliche sehr erfahrene Verfassungsrechtler mitgewirkt, deren Ratschläge wir verantwortungsvoll umgesetzt haben”, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der “Rheinischen Post” (Freitagsausgabe).

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte am Dienstag eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt, wenn die Ampel-Koalition unverändert bei ihrem Vorschlag für eine Wahlrechtsreform bleiben sollte. Wiese verteidigte die Pläne der drei Koalitionsfraktionen. “Die Ampel hat einen mutigen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts vorgelegt, wodurch der Bundestag nie mehr als 598 Abgeordnete haben wird. Zudem ganz wichtig: Keine Partei wird mehr einseitig bevorzugt.”

Eine solche Reform sei mit der CSU nicht möglich gewesen. “Gut dass die Ampel jetzt eine Reform auf den Weg bringt, die unter 16 Jahren Merkel nicht möglich war”, sagte Wiese. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle lud die Union erneut zu Gesprächen ein, nannte aber zugleich rote Linien bei der Reform.

“Eine Einigung zwischen Ampel-Koalition und Union über eine Wahlrechtsreform ist möglich. Ein breit getragener Beschluss über eine Parlamentsverkleinerung unter Einbindung der größten Oppositionsfraktion wäre ein großer Gewinn”, sagte Kuhle. Allerdings dürften CDU und CSU dafür nicht auf einem Wahlrecht bestehen, das ihr einseitige Vorteile ermögliche, die über das Wahlergebnis hinaus gingen, so Kuhle. Der Bundestag berät an diesem Freitag in erster Lesung über den Reformvorschlag der Ampel-Koalition.

Er sieht vor, die bisher üblichen Überhangs- und Ausgleichsmandate abzuschaffen und so zu garantieren, dass die im Grundgesetz genannte Regelgröße des Bundestags von 598 Mitgliedern nicht mehr überschritten wird. Derzeit hat das Parlament 736 Mitglieder.


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dts Nachrichtenagentur
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Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

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