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Ampel-Regierung zögert mit endgültiger Bewertung der Preisbremse

Die Bundesregierung zieht ein vorläufiges, positives Fazit zur Wirkung der Energiepreisbremsen, betont jedoch, dass abschließende Schlussfolgerungen aufgrund der kurzen Laufzeit noch nicht möglich seien.

Erste Einschätzungen zur Wirkung der Energiepreisbremsen

Die Bundesregierung hält es noch für zu früh, um abschließende Schlussfolgerungen zur Wirkung der Energiepreisbremsen zu ziehen. In einem Bericht an den Bundestag, der am Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde, kommt sie zu dem Schluss, dass die Mehrbelastung für Haushalte durch gestiegene Energiekosten „in der Breite effektiv reduziert werden konnte“. Der Bericht könne insgesamt aber nur einen „ersten Einblick“ in die Wirkung der Energiepreisbremsen geben. Denn „wichtige Aspekte“ könnten wegen der erst kurzen Laufzeit noch nicht betrachtet werden. Hierzu zähle insbesondere das Energiesparverhalten der Haushalte entlang der Einkommensverteilung. Es habe „maßgeblichen Einfluss“ auf die tatsächliche Mehrbelastung von Haushalten.

Abschließende Bewertung erst 2023 möglich

Abschließende Schlussfolgerungen zur Wirkung der Energiepreisbremsen dürften erst „nach Jahresende 2023“ möglich sein, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Hierfür sei eine gesetzlich verankerte Evaluation nach Auslaufen der Energiepreisbremsen vorgesehen. In dem vorläufigen Bericht kommt die Regierung zu dem Schluss, dass die Gas-, Wärme- und Strompreisbremse seit ihrem Inkrafttreten einen „deflationären Effekt“ auf die Verbraucherpreise ausgeübt haben dürften.

Entlastung für Haushalte mit niedrigem Einkommen

Mit Blick auf die Haushaltsebene gelte, dass diejenigen mit niedrigen Einkommen in der Regel einen höheren Anteil für Energie aufwenden müssten als andere, auch wenn die Energiepreisbremsen für Haushalte mit niedrigen Einkommen eine „große Entlastung“ bedeuteten. Dies spiegele sich auch in den Ergebnissen des Berichts wider, so das Wirtschaftsministerium. Eine zusätzliche Steuerung der Entlastung, etwa anhand der Zahl von Haushaltsmitgliedern oder deren Einkommensverhältnisse, sei aber „mangels der dafür notwendigen Daten“ nicht möglich.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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