Die Ampel-Regierung hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche eingeleitet, welche neue Ermittlungsbefugnisse ermöglichen sollen. Ein modifizierter Entwurf des Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes (VVBG) soll es erlauben, die Herkunft verdächtiger Vermögenswerte auch ohne ein eingeleitetes Strafverfahren zu klären.
Neue Maßnahmen gegen Geldwäsche
Laut dem Referentenentwurf des VVBG, das von der „Welt“ berichtet wurde, sollen Verdächtige Vermögensgegenstände innerhalb neuer Ermittlungsbefugnisse überprüft werden. Das künftig zuständige „Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung“ beim neuen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität soll bei Verdacht auf Geldwäsche Auskünfte über die Herkunft der Mittel vom Eigentümer verlangen können. Allerdings soll es keine Pflicht zur Mitwirkung geben und eine direkte Einziehung von verdächtigen Vermögensgegenständen ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Zufriedenheit im Bundesfinanzministerium
Trotz dieser Einschränkungen zeigt sich das Bundesfinanzministerium mit dem Kompromiss in der Regierungskoalition zufrieden. Es wird deutlich gemacht, dass das neue Gesetz als „aktuelles Reformvorhaben zur Neuausrichtung der Geldwäschebekämpfung weiter vorangetrieben“ wird. Mit dieser Initiative erhofft sich die Regierung, im Kampf gegen die Geldwäsche effektiver vorgehen zu können.
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